Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Beförderungserlaubnis ist erforderlich für das gewerbsmäßige Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen. Rechtsgrundlagen: Kreislaufwirtschaftsgesetz Anzeige- und Erlaubnisverordnung Verwaltungsvorschrift für Abfallnachweisgebühren Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung

    Online-Dienste

    Erteilung von Beförderungserlaubnissen für gefährliche Abfälle nach § 54 KrWG

    ID: L100002_121977948

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    Sprache

    Deutsch

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    Gefährliche Abfälle

    ID: L100002_121976924

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    Schadstoffmobil

    ID: L100002_123599008

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    IV.1-61.2 Klima, Mobilität und Stadterneuerung

    Beschreibung

    Die Mitarbeiter*innen der informieren und beraten zu Umwelt- und Klimaschutzfragen in Rheda-Wiedenbrück, erarbeiten entsprechende Konzepte und organisieren Veranstaltungen wie z.B. den Stadtputztag. Daneben sind sie für den öffentlichen Personennahverkehr und die Verkehrswegeplanung im Stadtgebiet zuständig. Damit eine Stadt lebenswert bleibt, muss sie sich ständig neuen Herausforderungen und Entwicklungen stellen, darauf reagieren und bestenfalls vorab agieren. Die Stadtentwicklung zielt auf die künftige Gesamtentwicklung einer Stadt ab. Daher fließen neben der baulichen und verkehrlichen Entwicklung unter anderem auch wirtschaftliche, gesellschaftliche, kulturelle und ökologische Aspekte in den Planungsprozess ein. Um die eigenen Stärken hervorzuheben und den Schwächen angemessen zu begegnen, sind verschiedene Untersuchungen durchgeführt und Konzepte erstellt worden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Fax: 05241 85-2760

    Telefon Festnetz: 05241 85-2799

    E-Mail: abt45@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Unterlagen können Sie dem Informationsblatt unter Formulare/Downloads entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schadstoffe, Wertstoff, Problemstoff, Schadstoffmobil, Müllabfuhr, Problemabfall, gefährlicher Abfall, Sonderabfall, Müll, Sondermüll, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English