Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können. Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von: Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs, Quecksilberhaltigen Abfällen, Asbesthaltigen Abfällen, Altöl. Das Schadstoffmobil bietet die Möglichkeit, giftigen Sonderabfall aus dem Haushalt, wie z. B. Putzmittel oder lösungsmittelhaltige und nicht ausgehärtete Lackreste, kostenlos und umweltgerecht zu entsorgen. Diese Abfälle dürfen aufgrund ihrer Inhaltsstoffe und der damit verbundenen Gefahren für Boden und Wasser nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass keine Haushaltschemikalien in Kinderhände geraten. Hinweise für Schadstoffabgabe aus Industrie und Gewerbe:Für schadstoffhaltige Abfälle aus Kleingewerbebetriebe gelten gleiche Regelungen wie für Abfälle aus Privathaushaltungen, sofern sie in haushaltsüblichen Mengen anfallen und die Betriebe an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind. Firmen und Institutionen, bei denen größere Mengen an Schadstoffen anfallen und/oder die nicht an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind, müssen ihre Schadstoffe über einen privaten Entsorger auf eigene Kosten entsorgen. Informationen erhalten Sie bei der Gewerbeabfallberatung der egst, Tel: 02574-33998-00. Das Schadstoffmobil steht an den jeweiligen Terminen im Abfallkalender in der Zeit von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr auf dem Busbahnhof, Neutor. Elektro-Kleingeräte und Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen) werden nicht am Schadstoffmobil angenommen.

    Online-Dienst

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    ID: L100002_121731595

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)§ 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Metelen

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schadstoffe, Wertstoff, Problemstoff, Schadstoffmobil, Müllabfuhr, Problemabfall, gefährlicher Abfall, Sonderabfall, Müll, Sondermüll, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English