Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Sonderabfällen handelt es sich um Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können (besonders überwachungsbedürftige Abfälle). Sonderabfälle bedürfen daher einer getrennten Sammlung und Entsorgung. Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen werden in jeder Stadt bzw. Gemeinde kostenlos von einem hiermit beauftragten Fachunternehmen an mobilen oder stationären Sammelstationen angenommen oder auf Abruf abgeholt. Nähere Informationen über Erfassungssysteme und Termine sind den kommunalen Abfallkalendern zu entnehmen. Als Sonderabfälle aus Kleingewerbe werden solche Sonderabfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben bezeichnet, die mit den Abfällen aus Haushaltungen vergleichbar sind und nur in geringen Mengen (max. 500 kg pro Jahr) anfallen. In Gangelt-Hahnbusch können seit dem 01.10.2010 Sonderabfälle am Sonderabfallzwischenlager im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Darüber hinaus stellt der Kreis Heinsberg an jedem ersten Freitag im Monat ein Schadstoffmobil zur Annahme der Sonderabfälle am Kleinanlieferplatz in Wassenberg-Rothenbach in der Zeit von 10:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Fällt der erste Freitag auf einem Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den darauf folgenden Freitag. Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgegeben werden; Sonderabfälle aus Kleingewerbe gegen Gebühr. Industrie- und Gewerbebetriebe, bei denen jährlich größere Mengen Sonderabfälle anfallen, sind zur Entsorgung in eigener Verantwortung verpflichtet.

    Online-Dienst

    Abfallentsorgung

    ID: L100002_123794016

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schadstoffe, Wertstoff, Problemstoff, Schadstoffmobil, Müllabfuhr, Problemabfall, gefährlicher Abfall, Sonderabfall, Müll, Sondermüll, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English