Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie im Kreis Wesel als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen tätig sein wollen, benötigen Sie dafür eine Beförderungserlaubnis. Eine Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn Sie als Antragsteller Ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde sowie eine ausreichende Versicherung nachweisen.

    Online-Dienste

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    ID: L100002_121757180

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    Sprache

    Deutsch

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    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    ID: L100002_123907666

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    L81402 | Stefan Hodak

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Lilienthal-Straße 16

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L81401 | Ralf Köster

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Lilienthal-Straße 16

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abfallbeförderungserlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    : 50,00€ bis 5.000,00€ Zahlungsziel: Die Gebühr bemisst sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schadstoffe, Wertstoff, Problemstoff, Schadstoffmobil, Müllabfuhr, Problemabfall, gefährlicher Abfall, Sonderabfall, Müll, Sondermüll, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English