Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Grundsätzliches Jeder Eigentümer/jede Eigentümerin eines im Gebiet der Stadt liegenden zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks ist verpflichtet, sein/ihr Grundstück an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Der/die Anschlusspflichtige und jeder/jede andere Abfallbesitzer/Abfallbesitzerin ist verpflichtet, die auf seinem Grundstück oder sonst bei ihm/ihr anfallenden Abfälle der städtischen Abfallentsorgung zu überlassen (Benutzungszwang). Jeder Eigentümer/jede Eigentümerin eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstückes ist berechtigt, von der Stadt den Anschluss seines Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung zu verlangen (Anschlussrecht). Der/die Anschlussberechtigte und jeder/jede andere Abfallbesitzer/Abfallbesitzerin im Gebiet der Stadt hat das Recht, die auf seinem/ihrem Grundstück oder sonst bei ihm/ihr anfallenden Abfälle der städtischen Abfallentsorgung zu überlassen (Benutzungsrecht). Jeder/jede Eigentümer/Eigentümerin hat auf seinem/ihrem Grundstück das erforderliche Behältervolumen bereitzustellen. Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren basiert auf einer kombinierten personen- und gefäßbezogenen Gebühr. Das erforderliche Behältervolumen richtet sich nach der Menge des regelmäßig in 14 Tagen auf dem angeschlossenen Grundstück anfallenden Abfalls. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Behältervolumen von 40 Liter je Person in 14 Tagen zur Aufnahme des anfallenden Abfalls benötigt wird. Auf der Basis dieser Bestimmung sind den für die Restabfallentsorgung zur Verfügung stehenden Gefäßen Mindestpersonengebühren zugeordnet worden und zwar wie folgt: 80-Liter-Gefäß: 2 Personen 120-Liter-Gefäß: 3 Personen 240-Liter-Gefäß: 6 Personen. Das bedeutet, dass auch bei einer Unterschreitung der Personenzahl für das vorhandene Gefäß die entsprechende Mindestpersonenzahl berechnet werden muss. Der Gebührenpflichtige ist verpflichtet, bei einer Personenreduzierung, die gleichzeitig ein Übervolumen bei der Gefäßgröße ergibt, unverzüglich einen Gefäßumtausch auf die passende Größe zu beantragen, da ansonsten die festgesetzten Mindestgebühren erhoben werden. 2. Sammelstellen für alte Handys und CDs (betreut vom BUND) Hier können die Einwohnerinnen und Einwohner alte CDs und Handys entsorgen: Korschenbroich und Liedberg-Steinhausen. Während der Eröffnung im September 2009 hatte der damalige Leiter des für Umwelt und Abfallwirtschaft zuständigen Fachamtes der Stadt Korschenbroich auf die Wichtigkeit der Ortsnähe hingewiesen. Schließlich soll diese Möglichkeit auch weniger mobilen Menschen offen stehen. Das sind die beiden Sammelstellen: Die Sammelstelle in Liedberg in der Katholischen Bücherei St. Georg (Hildegundisstraße 19) hat zu folgenden Zeiten geöffnet: sonntags von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Sammelstelle Bürgerbüro in Korschenbroich (Sebastianusstraße 1) hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr, 1. Samstag im Monat: 09:30 Uhr - 12:30 Uhr. Alle die wissen wollen, was im Anschluss genau mit den gesammelten Objekten passiert, können sich hier informieren. 3. Grünbündelabfuhr Hierbei ist Folgendes zu beachten: Ein Bündel muss handlich sein und von einer Person gehoben werden können. Die Länge darf 1,50 Meter nicht überschreiten. Der Astdurchmesser muss unter 15 Zentimeter liegen. Zum Schnüren des Bündels ist Draht auf keinen Fall zu verwenden. Wurzelstöcke, Laub und Rasenschnitt dürfen nicht dabei sein. Die Bündelmenge darf 4 cbm nicht überschreiten. Die Grünbündel sind am Abfuhrtag bis spätestens 07:00 Uhr gut sichtbar am Grundstücksrand bzw. Gehweg bereitzulegen, wobei der Verkehr natürlich nicht behindert werden darf. Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG Die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG führt im Auftrag der Stadt Korschenbroich die kommunale Abfallentsorgung im Stadtgebiet Korschenbroich durch. Des Weiteren ist Schönmackers weiterhin zuständig für die Abfuhr der gelben Tonne bzw. des gelben Sacks und die Leerung der Altglascontainer.Adresse:Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KGHooghe Weg 147906 Kempen Telefon: 0800/1747474Telefax: 02152/207 2500 info@schoenmackers.de Bleiben Sie stets informiert mit der MüllALARM App der Firma Schönmackers. Lassen Sie sich über alle Abfuhrtermine und Wertstoffhöfe informieren. Melden Sie Ihren Sperrmülltermin an, buchen Sie den praktischen ServicePLUS und nutzen wertvolle Entsorgungstipps. Einfach online auf Ihrem Smartphone. Für alle, die den grün-gelben Schönmackers Service nutzen. Für Android. Für IOS. Für Windows Phone. Für Sie! Sollten Sie Anlass zur Reklamation haben (Tonne wurde nicht geleert), können Sie dies über das Reklamationsformular der Firma Schönmackers melden. Das Formular ist auch über die MüllAlarmAPP aufrufbar. Ihre Abfallgefäßbestellungen, Aufträge zum Volumentausch und Reparaturaufträge (defekter Behälter, verschwundene Tonnen o.ä.) nimmt das städtische Bürgerbüro direkt entgegen. Reklamation zur Abfuhr (Tonne wurde nicht geleert) Bestellung/Umtausch Gelbe Tonne Den Müllgefäß-Antrag entnehmen Sie den Downloads. 4. Entsorgung von Asbest und Mineralwolle (Rhein-Kreis Neuss) Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an: Rhein-Kreis Neuss68 Amt für Umweltschutz68.2 Untere Bodenschutzbehörde und AbfallwirtschaftDimitri ZaidokAuf der Schanze 441515 Grevenbroich Tel: +49 (0) 2181 601-6826Fax: +49 (0) 2181 601-86826Email: dimitri.zaidok@rhein-kreis-neuss.de Bitte nutzen Sie für Anfragen an den Städtischen Entsorgungsbetrieb via E-Mail hier folgende Adresse: abfall@korschenbroich.de Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

    Online-Dienst

    Müllabfuhr

    ID: L100002_123234017

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich

    Adresse

    Hausanschrift

    Wankelstraße 21

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Fax: 02182 5702-355

    Telefon Festnetz: 02182 5702-320

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Publikation "Abfallentsorgungsgebühren". Die Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Korschenbroich finden Sie im Ratsinformationssystem.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schadstoffe, Wertstoff, Problemstoff, Schadstoffmobil, Müllabfuhr, Problemabfall, gefährlicher Abfall, Sonderabfall, Müll, Sondermüll, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English