Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wertstoffhof Goch Folgende Abfallarten können Gocher Bürgerinnen und Bürger auf dem Wertstoffhof Schönmackers, Siemensstr. 75 in Goch, bei Selbstanlieferung ohne zusätzliches Entgelt abgeben: Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen Zum Sperrmüll gehören insbesondere sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, wie Polstermöbel. Nicht zum Sperrmüll gehören sperrige Gegenstände, die mit einem Grundstück oder Gebäude verbunden waren. Beispielhaft werden Fensterrahmen, Türrahmen und Vertäfelungsleisten genannt. Ausdrücklich nicht zum Sperrmüll gehört auch Bauschutt, wie Mauerwerk und sanitäre Anlagen. Sperrmüll kann auch nach vorheriger Anmeldung abgeholt werden. Die Anmeldung erfolgt bei Schönmackers telefonisch unter 0800/1 74 74 74 (kostenlos) oder online. Elektroschrott Informations- und Telekommunikations-Elektronikaltgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Haushaltskleingeräte, elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Papier und Kartonagen Papier und Kartonagen, die bei Anschaffungen größerer Geräte oder Möbel anfallen. Kühl-/Gefriergeräte jeweils nur ein Stück pro Haushalt Metallwaren Zum Beispiel Spül- und Waschmaschinen, Wäschetrockner, Küchenherde. Pro Haushalt kann jedoch je Geräteart nur ein Stück entgeltfrei angenommen werden. Gartenabfall Sperrige Grünabfälle können bei der Bündelabfuhr entsorgt werden. Bitte beachten Sie, dass maximal das Volumen eines gefüllten Kleinanhängers (bis zu 2 m3) übernommen wird. Dieser Service ersetzt nicht die Nutzung der Biotonne! Sämtliche Grünabfälle, die wegen ihrer Größe auch über die Biotonne, z.B. Heckenschnitt, entsorgt werden könnten, sind daher gebührenpflichtig. Sperrige, gebündelte Gartenabfälle (Astwerk bis 10 cm Durchmesser und 1,20 m Länge) können nach vorheriger Anmeldung abgeholt werden. Die Anmeldung erfolgt bei Schönmackers telefonisch unter 0800/1 74 74 74 (kostenlos) oder online. Problemstoffe / Rückgabe von Altbatterien Schadstoffe wie z.B. Batterien, Medikamente, flüssige Farb- und Lackreste, Pflanzenschutzmittel und sonstige Chemikalien können beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Es werden maximal 30 kg bzw. 30 Liter je Anlieferung angenommen. Das Schadstoffmobil steht einmal im Monat von 12:00 bis 17:00 Uhr auf dem Wertstoffhof der Firma Schönmackers. Die Termine werden im Abfallkalender bekanntgegeben. Öffnungszeiten des Wertstoffhofs: Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr Samstag von 08.00 bis 13:00 Uhr Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Anlieferung nach Ihrem Ausweis gefragt wird.

    Online-Dienst

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    ID: L100002_121769697

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bürgerin / Bürger der Stadt Goch

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schadstoffe, Wertstoff, Problemstoff, Schadstoffmobil, Müllabfuhr, Problemabfall, gefährlicher Abfall, Sonderabfall, Müll, Sondermüll, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English