Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ist Ihr Abfallbehälter beschädigt? Ist Ihr Abfallbehälter zu klein oder zu groß? Wenn Ihr Abfallbehälter beschädigt ist oder Sie mit der Größe des Abfallbehälters unzufrieden sind, dann können Sie einen Behältertausch beantragen. Dies geht ganz unbürokratisch per E-Mail oder Telefon. Bitte beachten Sie,dass Behälteränderungen nur der Gebührenschuldner, also der Eigentümer des Gebäudes, nicht der Mieter vornehmen kann,dass sich bei einer Behälteränderung auch anfallende Gebühren ändern können.

    Online-Dienste

    Abfallkalender

    ID: L100002_122947100

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    Sprache

    Deutsch

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    Städtischer Bauhof

    ID: L100002_122947187

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Baubetriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Siemensstr. 6

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfall und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Abtei 1

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle

    laut Abfallbeseitigungsgebührensatzung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbeabfall, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung, Abfall, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de