Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gemeinde Schalksmühle hält für Privathaushalte und Gewerbebetriebe eine Vielzahl von Entsorgungsmöglichkeiten bereit, die zum Teil auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Neben der Hausmüllentsorgung (schwarze Tonne) werden auch die Behälter für Altpapier (grüne Tonne) und Leichtverpackungen (gelbe Tonne) direkt am Grundstück abgeholt. Das Fassungsvermögen der Tonnen richtet sich nach der Mindestmenge lt. der gültigen Satzung - zusätzliches Behältervolumen für Restmüll und Papier kann jederzeit gebührenpflichtig bereitgestellt werden. Die kostenlose Sperrgutabfuhr erfolgt wöchentlich und die Entsorgung der Elektro- und Elektronikgroßgeräte 14-tägig ebenfalls direkt am Grundstück. Bitte nehmen Sie die Anmeldung online im Lobbe-Portal vor. Elektrokleingeräte und Leuchtstoffröhren werden am Bauhof, Hälverstraße 75, gesammelt. Außerdem besteht die Möglichkeit, am Bauhof Bioabfälle sowie während der "grünen Jahreszeiten" samstags Grünabfälle zu entsorgen. Für die Sammlung von Altglas stehen im Gemeindegebiet Container zur Verfügung. Nähere Informationen über die Termine der Abfallentsorgung und Standorte/Standzeiten des Schadstoffmobils finden Sie im Abfallkalender. Weitere detaillierte Informationen zur Abfallbeseitigung finden Sie auf dieser Homepage im Bereich Rathaus & Bürger / Abfallbeseitigung.

    Online-Dienst

    Abfallbeseitigung

    ID: L100002_121936543

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Finanzbuchhaltung, Steuern und Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon mobil: 02355 - 84-299

    E-Mail: 02355 - 84-0

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sperrmüll-/ Elektroschrottabfuhr online anmelden Behälterservice online

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG-

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültig ab 01.01.2024: Restabfall pro Liter: 2,16 € zusätzlicher Papierbehälter pro Liter: 0,06 € Abfallsack: 1,70 € Altpapier (erste Tonne) und Leichtverpackungen sowie Sperrmüll, Elektroschrott, Bio- und Grünabfälle sowie die Nutzung des Schadstoffmobils ist in der Regel kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbeabfall, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung, Abfall, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de