Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Auf den Grundstücken sind so viele Abfallbehälter bereitzustellen, dass die anfallenden Abfälle aufgenommen werden können. Für Restmüll und Biomüll ist eine Mindestanzahl von Abfallbehältern bereitzustellen. Diese richtet sich danach, wie viele Personen auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Restmüll
Anzahl Personen
Abfallbehälter
Kosten / Jahr
1 - 2
80 Liter
78,40 €
3 - 4
120 Liter
117,60 €
5 - 8
240 Liter
235,20 €
Biomüll
Anzahl Personen
Abfallbehälter
Kosten / Jahr
1 - 8
80 Liter
78,40 €
9 - 12
120 Liter
117,60 €
13 - 24
240 Liter
235,20 €
Für Grundstücke mit einer größeren Personenzahl sind entsprechend mehr Abfallbehälter der Größen 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter oder 1.100 Liter bereitzustellen.
Für die Antragsstellung werden folgende Daten benötigt:
- Name und Anschrift des Eigentümers,
- Adresse des Grundstücks,
- Anzahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen auf dem Grundstück,
- falls vorhanden auch das Kassenzeichen.
Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem „Bescheid über Grundbesitzabgaben und andere Abgaben“.
Die im Abfallkalender aufgeführten Abfuhrtermine gelten für alle 80 l-, 120 l- und 240 l- Müllgefäße. Informationen über die Leerungstermine für Müllcontainer ab 1.100 l erhalten Sie
- bei der PreZero Service Westfalen GmbH & Co. KG, Telefon: 05772 / 99015, Telefax: 05772 / 99016 (Restmüll, Biomüll und Altpapier) und
- bei der Firma Wüppenhorst, Entsorgungsbetriebe GmbH, 32351 Stemwede, Telefon: 05773 / 620, Telefax: 05773 / 204 (Leichtstoffverpackungen).
Online-Dienst
Abfallentsorgung
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zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Ansprechpartner
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Espelkamp - Abfallentsorgungssatzung
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
schwarze Tonne, Restmüll, Restmüllcontainer, Abfall, Restabfall, Müllabfuhr, Gewerbeabfall, Restmülltonne, graue Tonne, Hausmüll-Entsorgung, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung