Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auf der Seite der RSAG können Bürger die folgenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen: Neubau anmelden- An- und Abmeldungen- Eigentumswechsel- Tonnenausstattung- Eigenkompostierung- Behälter-Neugestellung- Anschrift ändern- Lastschriftmandat- Sonderleerung Fehlbefüllung Des Weiteren gibt es noch eine Verlinkung zu Formularen.

    Online-Dienst

    Änderungs-Service Abfallentsorgung der RSAG

    ID: L100002_121898830

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Rhein-Sieg Abfallwirtschafts GmbH

    Beschreibung

    Kommunales Entsorgungsunternehmen für die 19 Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises.

    Adresse

    Hausanschrift

    Pleiser Hecke 4

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 306-406

    E-Mail: info@rsag.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweise zu Abmeldungen und Änderungen des Leerungsrhythmus: Abmeldung: Die Abmeldung eines Haushaltes oder Gewerbebetriebs können Sie nur dann vornehmen, wenn die entsprechenden Räumlichkeiten leerstehen und alle Personen/Betriebe ordnungsgemäß ab- oder umgemeldet wurden. Leerungsrhythmus: Eine Änderung des Abfuhrrhythmus' bereits vorhandener Tonnen ist online leider nicht möglich. Bitte schicken Sie der RSAG dazu den Aufkleber (oder Aufkleberreste) vom Tonnendeckel zu. Einen Vordruck zur An-, Ab- oder Ummeldung, den Sie beifügen können, finden Sie auf der Internetseite der RSAG.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbeabfall, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung, Abfall, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de