Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    Hinweise für Lindlar: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gemeinde Lindlar hat zum 01.01.2024 ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen. Der BAV übernimmt damit die rechtliche Zuständigkeit der Gemeinde Lindlar für die Einsammlung der Abfälle im Gemeindegebiet mit den dazu gehörenden Verwaltungsaufgaben und der Gebührenberechnung. Durch die Bündelung der Entsorgungsaufgaben beim BAV werden Synergien genutzt. Insgesamt machen zehn Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Durchführung der Abfuhren erfolgt weiter durch das beauftragte Abfuhrunternehmen, die Neuenhaus GmbH. Das bestehende Entsorgungssystem für Restmüll-, Bio- und Papierabfälle sowie die Abfuhr der sperrigen Abfälle bleiben unverändert. Abfallentsorgungsunternehmen Firma NeuenhausTelefon: 02207 9692-0Telefax: 02207 9692-62www.neuenhaus.com

    Online-Dienst

    Abfallentsorgung

    ID: L100002_121927945

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunswerth 1 - 3

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbeabfall, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung, Abfall, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de