Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich stehen für die Abfuhr der einzelnen Abfallfraktionen (Rest-, Biomüll, Altpapier) Behälter mit 120l, 240l und 1100l Volumen zur Verfügung, die dem Grundstückeigentümer auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Die Abfuhr der Gefäße erfolgt alle 2 Wochen (Rest- und Biomüll) bzw. alle 4 Wochen (Altpapier). 1.100l Restmüllcontainer können bei Bedarf auch 1 x oder 2 x wöchentlich geleert werden. Die Abfuhrgefäße für Rest- und Biomüll mit 120l und 240l können wunschgemäß mit Schloss ausgeliefert werden. Die Bestellung der Gefäße muss über das Bestellformular und kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen und ist an folgende Email-Adresse zu senden:behaelterdienst@heiligenhaus.de

    Online-Dienst

    Abfallgefäße

    ID: L100002_123000034

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    III.2.1 Kämmerei

    Beschreibung

    Die Kämmerei deckt den finanzwirtschaftlichen Bereich der Stadtverwaltung ab. Hierzu gehört insbesondere die Erhebung von Steuern und Grundabgaben (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Abfallangelegenheiten), die Zentrale Vergabestelle, die Erhebung von Erschließungskostenbeiträgen, die Aufstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, die internen Steuerangelegenheiten, das Fördermittel- und Projektmanagement und die Darlehensverwaltung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nummer des Restmüll- oder Biomüllgefäßes bei Austausch Bestellformular

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Muss vom Eigentümer oder Bevollmächtigten beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Austausch und Reparatur immer donnerstags nach Formularabgabe bis dienstags 11 Uhr im Fachbereich Finanzen. Gefäße zum Abzug, Austausch oder Reparatur donnerstags ab 6 Uhr an der Grundstücksgrenze bereitstellen.

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbeabfall, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung, Abfall, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de