Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Restmüll-, Bio- und Papiertonnen werden von der Stadt Haan zur Verfügung gestellt und geleert. Zulässig sind Restmülltonnen von 40 bis 1100 Liter bei 14-tägiger Leerung sowie Restmüllcontainer von 770 l und 1100 Liter bei wöchentlicher Leerung. Bei der Bemessung der Gefäßgröße ist ein Mindestrestmüllvolumen zu beachten. Daneben sind Biotonnen mit 120 und 240 Liter Volumen bei wöchentlicher Leerung sowie Papiergefäße mit 120, 240 und 1100 Liter Volumen bei 4-wöchentlicher Leerung verfügbar.

    Online-Dienst

    Abfallbehälter

    ID: L100002_122986901

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alleestraße 8

    42781 Haan

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ortsrecht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beginn der Gebührenpflicht ist der 1. Tag des Monats, der auf den Anschluss des Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung folgt. Die Gebührenpflicht endet mit dem Ende des Monats, in dem der Abfallbehälter abgemeldet und abgeholt wird. Die Papiergefäße sind gebührenfrei.

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbeabfall, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung, Abfall, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de