Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Restabfall (grauer Abfallbehälter) Für den Restabfall werden dem Anschlusspflichtigen für jede für das Grundstück gemeldete Person 14-tägig mindestens 40 Liter Gefäßraum zur Verfügung gestellt. Bei bis zu drei Personen wird also eine 120 Liter Tonne zur Verfügung gestellt, ab vier Personen besteht Anspruch auf die 240 Liter Tonne. Wenn über den eigentlichen Anspruch hinaus mehr Behältervolumen beantragt wird, muss hierfür eine Zusatzgebühr gezahlt werden. Welche Abfälle in die grauen Abfallenthälter eingebracht werden dürfen, kann § 9 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch entnommen werden. Die Abfallbehältnisse werden alle zwei Wochen geleert. Altpapier (blauer Abfallbehälter) Für die Sammlung von Papier und Pappe werden im Regelfall blaue 240 Liter Abfallbehälter bereitgestellt. Nur auf besonderen Antrag wird ein 120 Liter Abfallbehälter zur Verfügung gestellt, wenn es insbesondere aus Platzgründen nicht möglich oder zumutbar ist, einen 240 Liter Abfallbehälter auf dem Grundstück oder Grundstücksteil aufzustellen. Die Stadt stellt auf Antrag über das satzungsgemäße oder beantragte Gefäßvolumen hinaus weitere Gefäßvolumen zur Verfügung. In die Abfallbehälter dürfen nur Papier und Pappe eingebracht werden (§ 10 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch). Die Abfallbehältnisse werden alle vier Wochen geleert. Bioabfall (brauner Abfallbehälter) Je nach Bedarf des Bioabfallaufkommens kann entweder ein 120 oder 240 Liter Bio-Behälter zur Einsammlung kompostierbarer Garten- und Küchenabfälle zur Verfügung gestellt werden. In die Abfallbehältnisse dürfen gem. § 11 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch nur folgende kompostierbare Grünabfälle eingebracht werden: Astwerk bis 15 cm Durchmesser Strauchwerk Rasen- und Heckenschnitt Wildkräuter Blumen Laub Obst- und Gemüseabfälle sonstige über die Nr. 1 bis 7 hinaus anfallenden pflanzlichen Abfälle Eierschalen Kaffeefilter und Kaffeesatz In die Abfallbehältnisse dürfen keine Speise- oder Fleischreste eingebracht werden. Die kompostierbaren Grünabfälle müssen frei von Steinen, Metallen, Kunststoff und starken Wurzelstöcken sein. Die Abfallbehältnisse werden alle zwei Wochen geleert.

    Online-Dienst

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    ID: L100002_121768651

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    An- und Abmeldung Abfallbehälter Folgende Abfallbehälter können/müssen beantragt werden: Graue Tonne für nicht verwertbare Haushaltsabfälle Braune Tonne für alle Garten-, Grün-, Obst und Gemüseabfälle Blaue Tonne für Papier, Pappe und Kartonagen Gelbe Tonne für leere Verkaufsverpackungen aus Kunststoff o.ä. Grüne Körbe für Glas Anmeldung Bei einer erstmaligen Anmeldung von Abfallbehältern (z.B. bei Neubau) werden Behälter für Rest-, Papier-, Bio- und Plastikabfälle geliefert. Die Anzahl und das Volumen der Behälter sind dabei von der Personenzahl und den persönlichen Bedürfnissen abhängig. Die Behälter werden am vereinbarten Tag vor dem Grundstück abgestellt. Bei der Lieferung muss niemand vor Ort sein. Abmeldung Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Rest-, Papier- und Bioabfallbehälter. Das bedeutet, dass diese Behälter grundsätzlich genutzt werden müssen. Es ist möglich, eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu beantragen, wenn gewährleistet ist, dass die Abfälle in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage oder in sonstiger, dass Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigender Weise entsorgt werden, oder soweit ein begründetes Interesse an der eigenen Verwertung der Abfälle besteht. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann beispielsweise für den Bioabfallbehälter beantragt werden, wenn die kompostierbaren Grünabfälle zur Eigenkompostierung oder -verwertung dienen. Wenn ein Grundstück über einen längeren Zeitraum nicht mehr bewohnt wird, ist es möglich, alle Abfallbehälter abzumelden. Diese werden im Zuge dessen nach Terminvereinbarung abgeholt. Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die letzte Abfallentsorgung erfolgt ist. Für die Abholung oder den Tausch müssen die Behälter am Abend vor dem vereinbarten Datum leer an die Straße gestellt werden.

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personengebühr Restmüll (graue Tonne) p.a.: 34,30€ Restmüllgefäß 120 Liter (graue Tonne) p.a.: 67,30€ Restmüllgefäß 240 Liter (graue Tonne) p.a.: 72,30€ Bio-Tonne 120 Liter (braun) p.a.: 61,60€ Bio-Tonne 240 Liter (braun) p.a.: 97,60€ Papier-Tonne 120 Liter (blau) p.a.: 2,30€ Papier-Tonne 240 Liter (blau) p.a.: 4,70€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbeabfall, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung, Abfall, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de