Wilden Müll melden
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgter Müll (Sperrmüll. Elektrogeräte, Kleinmüll, Hundekotbeutel, Zigarettenstummel, etc.) ist je nach Art und Zusammensetzung eine Gefahr für Boden, Grundwasser, Gewässer und Luft.
Jede Ablagerung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann! (Bußgeldkatalog Umwelt des Landes Nordrhein-Westfalen). Für den oder die Täter/in kann es sehr teuer werden!
Ist die Herkunft wiederrechtlich abgelagerter Abfälle nicht aufzuklären, müssen die Kosten für Beseitigung und Entsorgung von der Allgemeinheit getragen werden. Alle müssen für das rücksichtlose Verhalten Einzelner gerade stehen!
Soweit Sie eine wilde Müllablagerung in der freien Natur bzw. auf öffentlichen Flächen feststellen und/oder Angaben zum Verursacher machen können, nutzen Sie hierfür bitte unseren Mängelmelder.
Online-Dienst
Wilde Müllablagerungen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung
Adresse
Hausanschrift
Wilhelm-Kern-Platz 1
32339 Espelkamp
Kontakt
Handlungsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Verwarn- und Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 01.11.2016
Stichwörter
Müllabfuhr, herrenlose Räder, Fahrrad-Rahmen, Unrat, Bauschutt, Elektromüll, unerlaubte Entsorgung, herrenlose Fahrräder, Autowrack, Müllkippe, alte Fahrräder, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder, Waschmaschine, Sperrmüll