Wilder Müll Entsorgung
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    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgter Müll (Sperrmüll. Elektrogeräte, Kleinmüll, Hundekotbeutel, Zigarettenstummel, etc.) ist je nach Art und Zusammensetzung eine Gefahr für Boden, Grundwasser, Gewässer und Luft.

    Jede Ablagerung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann! (Bußgeldkatalog Umwelt des Landes Nordrhein-Westfalen). Für den oder die Täter/in kann es sehr teuer werden!

    Ist die Herkunft wiederrechtlich abgelagerter Abfälle nicht aufzuklären, müssen die Kosten für Beseitigung und Entsorgung von der Allgemeinheit getragen werden. Alle müssen für das rücksichtlose Verhalten Einzelner gerade stehen!

    Soweit Sie eine wilde Müllablagerung in der freien Natur bzw. auf öffentlichen Flächen feststellen und/oder Angaben zum Verursacher machen können, nutzen Sie hierfür bitte unseren Mängelmelder.

    Achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgter Müll (Sperrmüll. Elektrogeräte, Kleinmüll, Hundekotbeutel, Zigarettenstummel, etc.) ist je nach Art und Zusammensetzung eine Gefahr für Boden, Grundwasser, Gewässer und Luft. Jede Ablagerung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann! (Bußgeldkatalog Umwelt des Landes Nordrhein-Westfalen). Für den oder die Täter/in kann es sehr teuer werden! Ist die Herkunft wiederrechtlich abgelagerter Abfälle nicht aufzuklären, müssen die Kosten für Beseitigung und Entsorgung von der Allgemeinheit getragen werden. Alle müssen für das rücksichtlose Verhalten Einzelner gerade stehen! Soweit Sie eine wilde Müllablagerung in der freien Natur bzw. auf öffentlichen Flächen feststellen und/oder Angaben zum Verursacher machen können, nutzen Sie hierfür bitte unseren Mängelmelder.

    Online-Dienst

    Wilde Müllablagerungen

    ID: L100002_122876909

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024
    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1
    32339 Espelkamp

    Kontakt speichern

    Kontakt

    E-Mail: abgaben@espelkamp.de

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 562-256

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2025
    Technisch geändert am 03.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
    • Verwarn- und Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen
    Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Verwarn- und Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Typisierung

    2/3

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 01.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024
    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Müllabfuhr, herrenlose Räder, Fahrrad-Rahmen, Unrat, Bauschutt, Elektromüll, unerlaubte Entsorgung, herrenlose Fahrräder, Autowrack, Müllkippe, alte Fahrräder, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder, Waschmaschine, Sperrmüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 02.10.2024