Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um das Stadtbild und die Lebensqualität in der Stadt Lage zu verbessern, benötigen wir Ihre Unterstützung. Hier nehmen wir Hinweise und Anregungen von Ihnen entgegen, um auf Probleme aufmerksam zu werden und diese für unser aller Wohlbefinden zu beseitigen. Ob flackernde Straßenlaternen, Schlaglöcher, wilde Müllablagerungen oder ein Pflasterstein locker sitzt- teilen Sie uns Ihre Entdeckung schnell und unkompliziert mit. Helfen Sie uns dabei, Schäden zu entdecken und Mängel zu beheben. Mit dem Lagenser Mängelmelder haben Sie den direkten Draht zur Stadtverwaltung - entweder per Smartphone sofort an Ort und Stelle oder am PC bequem von zu Hause aus. Weil der Stadtverwaltung Transparenz und eine nachvollziehbare Bearbeitung von Hinweisen aus der Bevölkerung wichtig sind, zeigt der Mängelmelder online auf den ersten Blick, ob der Hinweis in der Stadtverwaltung registriert wurde, wie der Bearbeitungsstand ist und wann er den Status erledigt hat. Hinzu kommt, dass mit dem System auch die interne Kommunikation einfacher ist. Dank des Mängelmelders können die zuständigen Stellen im Rathaus über Mängel und Ärgernisse aller Art schneller unterrichtet werden und diese schneller beheben. Sie sind dabei ganz bequem von zu Hause immer aktuell informiert.Bitte melden Sie keine Notfälle! Wenden Sie sich hierzu an die Polizei oder die Feuerwehr!

    Online-Dienst

    Mängelmelder

    ID: L100002_123263724

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Fachteam Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bauhof 2-3

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-691

    Fax: 05232 601-9691

    E-Mail: l.salitter@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) § 45 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de