Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Ablegen von Abfällen und Müll jeder Art im öffentlichen Raum auf Straßen oder Plätzen ist illegal. Abgelegte Abfälle ("Wilder Müll") - auch überfüllte Abfallbehälter, Altglas- oder Altkleidercontainer - melden Sie der Stadt. Gemeldete Müllaufkommen auf öffentlichen Straßen und Plätzen werden durch den Baubetriebshof entsorgt.

    Online-Dienst

    Müllablagerungen

    ID: L100002_123721544

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Leitung: Herr C. Marosvary

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter Telefon 02241/900-601 erreichen Sie die Abfall-Hotline des Baubetriebshofes. Oder Sie teilen Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail dem/der genannten Ansprechpartner*in mit. Über das Beschwerdeformular können Sie Aufkommen von "Wildem Müll" online an die Stadt melden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de