Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Gemeindegebiet gibt es leider immer wieder wilde Müllablagerungen (= Müllkippen). Viele dieser wilden Müllkippen sind mehr oder weniger frei zugänglich (zum Beispiel im Wald), so dass hier die Gemeinde Eitorf zumindest für den Abtransport und die Entsorgung der Abfälle zuständig ist. Die Kosten sind oftmals sehr hoch und beinhalten u.a. Arbeitskosten für Säuberung, Transportkosten, Deponiekosten, evtl. Analyseuntersuchungen, Rekultivierung des Geländes (Abpflanzungen, Abdeckungen, Abzäunungen), Aufstellung von Hinweisschildern im Bereich von Wasserläufen, evtl. Steinschüttungen. Leider ist nicht auszuschließen, dass schon geräumte Kippen weiterhin widerrechtlich genutzt werden oder neue wilde Müllkippen entstehen. In diesem Zusammenhang wird nachdrücklich auf folgende Tatsache hingewiesen: Auch Biomüll ist Abfall im Sinne des Abfallgesetzes und muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Die verschiedenen Möglichkeiten der Kompostierung sollten viel stärker genutzt werden. Letztendlich muss jeder Steuerzahler für die Beseitigung und Entsorgung wilder Müllkippen zahlen. Durch den sogenannten Biomüll kann es zu unerwünschten Eutrophierungen kommen; weiterhin kann das Oberflächenwasser besonders im Bereich von Siefen stark belastet werden. Desweiteren wird durch die Entsorgung von Gartenabfällen in der freien Landschaft die Ausbreitung von gefährlichen Pflanzen - wie zum Beispiel der Herkulesstaude - gefördert. Die Gemeinde Eitorf ist für jeden Hinweis aus der Bevölkerung auf wilde Müllablagerungen dankbar, denn es besteht nicht die Möglichkeit, dass das gesamte Gemeindegebiet von den Mitarbeitern des Bauhofes oder des Umweltamtes auf wilde Müllkippen abgesucht wird.Wilden Müll können Sie hier online melden

    Online-Dienst

    Wilde Müllablagerungen

    ID: L100002_121905919

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Fax: 02243 89-179

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landesabfallgesetz NRW

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de