Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Falls Sie Sperrmüll entsorgen möchten, so besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Abholung (2 x im Jahr) nach Anmeldung online oder telefonisch bei der RegioEntsorgung AöR (siehe Ansprechpartner). Bitte beantragen Sie für die Abholung einen Termin direkt bei der RegioEntsorgung. Telefon: 02403 / 555 0600 Das Gewicht eines Gegenstandes darf 75 kg nicht überschreiten. Die Menge pro Sperrmüll-Abfuhr ist auf ein Volumen von 3 Kubikmeter beschränkt. Alternativ besteht die Möglichkeit Sperrmüll (kostenpflichtig) beim Entsorgungszentrum SÜD in der Straße "Am Windrad" in 52156 Monschau zu entsorgen. Was gehört zu Sperrmüll - und was nicht? Defekte oder nicht wiederverwertbare, sperrige Abfälle aus Wohnungseinrichtungen, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichtes nicht in die Restmüllbehälter passen, werden abgeholt. Das Gewicht eines Gegenstandes darf 75 kg nicht überschreiten. Die Menge pro Abfuhr ist auf ein Volumen von 3 Kubikmeter beschränkt. Ausgeschlossen sind beispielsweise kleinteilige Abfälle, Abbruchgegenstände, Glas und Spiegel, Leuchten und Lampen, Bauschutt sowie sperrige Gegenstände, die keine Haushaltsgegenstände sind. Ebenfalls nicht mitgenommen werden mit Abfall gefüllte Säcke oder Kartons. Bei Haushaltsauflösungen nehmen Sie bitte private Containerdienste in Anspruch. Dies gilt auch für Gewerbeabfall. Was zum Sperrmüll gehört, können Sie in der unten aufgeführten Sperrgutliste nachlesen. Bitte berücksichtigen Sie, dass diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und beispielhaft verdeutlichen soll, welche Gegenstände zum Sperrmüll gehören. Die Gegenstände sind alphabetisch sortiert. Wir trennen auch Ihren Sperrmüll! Wertstoffe wie Holz und Metall werden von unseren Mitarbeitern getrennt gesammelt und verwertet. Deshalb wundern Sie sich nicht, wenn es zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen der Abholung von Holz-/Metall-Sperrmüll und sonstigem Sperrmüll kommt. Sie erleichtern uns die Abfuhr, wenn Sie Altholz und Metall vom übrigen Sperrmüll getrennt zur Abholung bereitstellen. Siehe Link: Was gehört zum Sperrmüll | RegioEntsorgung AöR Zuständigkeit & Ansprechpartner bei Abholung: Regio Entsorgung AöRMariadorfer Straße 452249 EschweilerTelefon: 02403 - 55 50 - 600Fax: 02403 - 55 50 - 689 E-Mail: info@regio-entsorgung.de Link: Startseite | RegioEntsorgung AöR Zuständigkeit & Ansprechpartner bei Abgabe beim Entsorgungszentrum SÜD: Entsorgungszentrum SüdAm Windrad 18 / Ecke an der Höckerlinie52126 Monschau-Imgenbroich Telefon: 2403 / 87 66 353 Öffnungszeiten Entsorgungszentrum SÜD Imgenbroich: November - MärzDi. + Do.: 10:00 - 17:00 UhrSa.: 08:00 - 16:00 UhrApril - OktoberDi. + Do.: 10:00 - 18:00 UhrFr.: 09:00 - 16:00 UhrSa.: 08:00 - 16:00 Uhr E-Mail: abfallberatung@awa-gmbh.de Link: https://www.awa-gmbh.de/entsorgungsmoeglichkeiten/entsorgungszentrum-sued/

    Online-Dienst

    Sperrmüll

    ID: L100002_124518946

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de