Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadt Herzogenrath erbringt im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung u.a. folgende Dienstleistungen: - Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken ("Wilder Müll")- Aufstellung, Unterhaltung und Erweiterung von Straßenpapierkörben- Gebührenkalkulation nach den Vorschriften des KAG NRW und LAbfG NRW- Abfallberatung für das Duale System- Errichtung, Bereitstellung und Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältnissen (Glascontainer) Für die Meldung im Bereich "Wilder Müll" steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Alle übrigen kommunalen Abfallentsorgungsleistungen (z.B. Müllabfuhr, Bereitstellung von Abfallbehältern, Abholung von Sperrmüll, Grünschnittsammlungen, etc.), die mit der Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren an die Stadt Herzogenrath abgegolten werden, liegen im Zuständigkeitsbereich der RegioEntsorgung AöR. Für weitere Informationen erreichen Sie die Homepage der RegioEntsorgung AöR über diesen Link (hier klicken). Die Bereitstellung und Abfuhr der Gelben Säcke/Gelben Tonnen erfolgt ausschließlich im Rahmen des rein privatwirtschaftlichen Dualen Systems nach dem Verpackungsgesetz. Der beauftragte Entsorger und Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Gelbe Säcke/Gelbe Tonnen ist die Schönmackers Umweltdienste GmbH (Homepage: www.schoenmackers.de).

    Online-Dienst

    Abfallentsorgung -> Leistungen der Stadt Herzogenrath

    ID: L100002_123170921

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb Abt. 66.3 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt

    Beschreibung

    Die Abteilung 66.3 Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb des A 66 mit rund 100 Beschäftigten gehört zum Dezernat III. Die Abteilung deckt das folgende umfangreiche Leistungsspektrum ab: Aufgabenprofil: Abfallentsorgung Straßenreinigung und Winterdienst Grünflächen Wald- und Forstwirtschaft Friedhöfe und Bestattungswesen Städtischer Bauhof So erreichen Sie uns: Die Abteilung 66.3 Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb des A 66 ist auf dem zentralen Bauhof an der Eygelshovener Straße 69a in Herzogenrath-Mitte untergebracht. Die Abteilung ist während der allgemeinen Bürozeiten über die Telefonzentrale des Rathauses unter Tel.: 02406/83-0 oder per Fax: 02406/83-6212 ständig erreichbar. Gerne können Sie auch individuelle Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbaren, entweder direkt vor Ort oder in unserem Verwaltungsgebäude Eygelshovener Straße 69a, 52134 Herzogenrath. Getreu dem Motto, dass nichts so gut ist, dass es nicht verbessert werden könnte, freuen wir uns natürlich über gute Ideen, Verbesserungsvorschläge und Anregungen, nehmen aber auch kritische Anmerkungen dankend entgegen. Unsere Ziele, Werte, Rahmenbedingungen und Grundsätze haben wir in einem Leitbild zusammengefasst.

    Adresse

    Hausanschrift

    Eygelshovener Straße 69a

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66

    Beschreibung

    Das Amt deckt das folgende umfangreiche Leistungsspektrum ab: Aufgabenprofil: Abwasserbeseitigung (u.a. Neubau und Unterhaltung des städt. Kanalsystems) Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen Unterhaltung und Neubau von Straßen und Parkplätzen Bau von Kunstrasenplätzen- Verkehrsangelegenheiten Abfallentsorgung- Straßenreinigung und Winterdienst- Grünflächen- Wald- und Forstwirtschaft- Friedhöfe und Bestattungswesen- Städtischer Bauhof So erreichen Sie uns: Das Dienstgebäude des Tiefbauamtes befindet sich in der Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Das Verkehrsamt ist in der Eygelshovener Str. 36A, 52134 Herzogenrath angesiedelt. Das Amt (A66) ist während der allgemeinen Bürozeiten über die Telefonzentrale des Rathauses unter Tel.: 02406/83-0 oder per Fax: 02406/83-6198 ständig erreichbar. Gerne können Sie auch individuelle Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tiefbauamtes vereinbaren, entweder direkt vor Ort oder in unserem Verwaltungsgebäude Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Getreu dem Motto, dass nichts so gut ist, dass es nicht verbessert werden könnte, freuen wir uns natürlich über gute Ideen, Verbesserungsvorschläge und Anregungen, nehmen aber auch kritische Anmerkungen dankend entgegen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ortsrecht: Abfall

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de