Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auf der Webseite der AVEA GmbH & Co KG finden Sie Informationen zu u.a. folgenden Themen: AbfallberatungDie AVEA berät zu Fragen der Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung von Abfällen. AbfuhrkalenderDer Abfuhrkalender informiert über die Abfuhrzeiten der grauen Restmüllbehälter, braunen Biotonnen und der blauen Tonnen für Papier/Pappe, sowie über die Abholung der gelben Säcke. Dem Abfallkalender können Sie auch Ihren Abfuhrbezirk entnehmen.Weitere Inhalte des Abfuhrkalenders: Grünschnitt-/ Weihnachtsbaumsammlung, Kompost, Glascontainer, Textilcontainer, Wertstoffzentrum, Schadstoffmobil, Schadstoffannahmestelle, Behälterservice, Abfallberatung für Haushalte, Kindergärten und Schulen, Abfallberatung für Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Öffnungszeiten. Der Abfallkalender enthält außerdem jeweils zwei Sperrmüllkarten, mit denen die Abholung von Sperrmüll bestellt werden kann.Den Abfuhrkalender online finden Sie auf der Seite der AVEA. Gelbe SäckeBei liegengebliebenen Säcken oder weiteren Fragen zur Abfuhr wenden Sie sich bitte direkt an die Servicehotline der REVEA.Gegen Vorlage Ihres Gutscheines aus dem Abfallkalender erhalten sie an den Ausgabestellen eine Rolle gelber Säcke. Diese entspricht dem üblichen Jahresbedarf. Sollten dennoch einmal mehr Säcke benötigt werden, erhalten Sie an den Ausgabestellen sog. "Nachfolgegutscheine" für weitere Rollen. SchadstoffsammlungZur Sammlung von Schadstoffen ist das Schadstoffmobil der AVEA im Einsatz. Die Standorte und -zeiten sind im Abfallkalender verzeichnet. Stationär betrieben wird die Schadstoffannahmestelle der AVEA im Wertstoffzentrum in der Dieselstraße 18. SperrmüllSperrige Abfälle sind laut Abfallsatzung der Stadt Leverkusen Gegenstände, wie sie üblicherweise in Haushaltungen anfallen, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung wegen ihrer Ausdehnung nicht in den zugelassenen Abfallbehältern untergebracht werden können. Dazu zählen z.B. Hausratsgegenstände, Fahrräder, Gartengeräte.Abfälle aus Gebäuderenovierungen, wie Fensterrahmen, Türen, Fußleisten, Badewannen sowie Mopeds, Mofas, Motorräder, Autoreifen u.ä. sind kein Sperrmüll. In Zweifelsfällen entscheidet die AVEA, welche Gegenstände abgefahren werden. SperrmüllkartenSperrmüllkarten dienen für die zweimalige kostenlose Abfuhr von bis zu fünf Kubikmetern Sperrmüll durch die AVEA. Diese finden Sie im Abfallkalender und auf der Webseite der AVEA. Wilder MüllUnter die Bezeichnung "Wilder Müll" fallen Abfälle, die illegal in der freien Landschaft oder auf öffentlichen Flächen abgelagert wurden. Die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfälle erfolgt durch die AVEA GmbH & Co. KG. Hinweise zum Verursacher nimmt die Untere Abfallwirtschaftsbehörde entgegen.

    Online-Dienst

    Mängel melden

    ID: L100002_123333603

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de