Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es passiert immer wieder, dass Menschen ihren Müll einfach illegal auf öffentlichem Boden abladen - an der Straße, im Wald, auf der Wiese und vor allem an Stationen von Altglas- und Altkleidercontainern. Zum Ärger von allen anderen. Leider gibt es dieses "Phänomen" auch in Dinslaken.Die Stadt Dinslaken gibt daher ein Versprechen ab:"picobello in 48 Stunden"!Wenn Bürgerinnen und Bürger uns eine wilde Müllkippe im öffentlichen Raum über die unten angegebene Hotline, E-Mail-Adresse oder App melden, dann werden wir den Müll innerhalb von 48 Stunden beseitigen.Für die Beseitigung von Müll auf privaten Grundstücken sind die Eigentümer/-innen bzw. die Verursacher/-innen verantwortlich.Sollte es sich um Gefahrenstoffe oder -materialien handeln, deren Entsorgung nicht der DIN-Service, sondern eine Fachfirma vornehmen muss, dann kann die "48 Stunden-Garantie" evtl. nicht eingehalten werden. Dafür bitten wir bereits jetzt um Verständnis.Die Stadt nimmt außerdem gerne sachdienliche Hinweise entgegen, die zu den Verursacherinnen und Verursachern von wilden Müllkippen führen. Denn Müll in die Umwelt zu kippen ist nicht nur verboten, sondern schadet Böden, Gewässern, Pflanzen, Tieren und Menschen gleichermaßen.Bitte kontaktieren Sie uns über die städtische Picobello-Telefonnummer 02064/66555 oder die E-Mail-Adresse 48@dinslaken.de

    Online-Dienst

    Wilden Müll melden

    ID: L100002_121758045

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    L81402 | Stefan Hodak

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Lilienthal-Straße 16

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L81401 | Ralf Köster

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Lilienthal-Straße 16

    46539 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de