Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden. Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Verursacher des wilden Mülls ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt, ansonsten gehen die Entsorgungskosten zu Lasten der Gemeinschaft, also aller Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Willich..

    Online-Dienst

    Wilden Müll melden

    ID: L100002_121848154

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft Beratung

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Leitung Abfallwirtschaft/Stadtreinigung

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Operative Abfallwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wilden Müll, außerhalb Ihres Grundstücks, melden Sie bitte der Abteilung Abfallwirtschaft der Stadt Willich. Diese kümmert sich um die Entsorgung. Sie können die Meldung telefonisch, per Mail oder über den Mängelmelder auf der Webseite der Stadt Willich abgeben Bitte geben Sie eine genaue Beschreibung des Fundortes, gegebenenfalls Fotos des Fundortes. Wenn sie den Mängelmelder nutzen, können sie auch jederzeit den Bearbeitungsstand abfragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Tag (bis 3 Tage in der Regel)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei illegal, gegen ihren Willen abgelagerten (fremden) Abfällen auf Ihrem privaten Grundstück sind Sie als Grundstückseigentümer:in für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de