Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Möchten Sie die Verwaltung auf Schäden, Störungen oder Mängel in der örtlichen, öffentlichen Infrastruktur hinweisen? Nutzen Sie unseren digitalen Mängelmelder, um Ihr Anliegen der digitalen Verwaltung mitzuteilen. Melden Sie uns über den Mängelmelder die Orte, um die sich Ihre Verwaltung kümmern soll und beschreiben Sie die Situation verständlich. Über die Karte können Sie den genauen Ort festlegen. Mit einem Foto können Sie helfen, den Mangel schneller zu identifizieren. Bitte achten Sie darauf, dass keine Gesichter von Personen oder Autokennzeichen mit abgebildet werden. Wählen Sie eine Kategorie aus, damit die Sachbearbeiter:innen die verantwortlichen Bereiche schneller zuordnen können. Sollte keine Kategorie passen, teilen Sie uns dies gerne mit und/oder nutzen die Kategorie "Allgemeine Anregungen" oder "Standardmeldung". Wenn Sie sich registrieren, können Sie außerdem Statusupdates und direkte Antworten zu Ihrem Anliegen bekommen. Meldungen können aber auch anonym verfasst werden. Bitte beachten Sie: Der Mängelmelder ist nicht in Notfällen zu benutzen. Meldungen werden nur werktags zu den normalen Arbeitszeiten gelesen und bearbeitet. Für akute Probleme und Notfälle stehen Ihnen weiterhin die bekannten Notruf- und Notfallnummern zur Verfügung. (Wie zum Beispiel bei Wasserrohrbrüchen, Gasaustritten oder sonstigen akuten Gefährdungslagen). Die Verwaltung ist nur für öffentliche Orte zuständig. Bei Ärgernissen auf Privatgrundstücken wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Eigentümer.

    Online-Dienst

    Mängel melden

    ID: L100002_122983965

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Zentrales Beschwerdemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42781 Haan

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um einen Mangel oder Schaden zu melden, legen Sie zunächst den genauen Ort fest. Mit einem Foto können Sie helfen, den Mangel schneller zu identifizieren. Bitte achten Sie darauf, dass keine Gesichter von Personen oder Autokennzeichen mit abgebildet werden. Wählen Sie eine Kategorie - soweit bei Ihrer Kommune vorhanden - aus, damit die Sachbearbeiter:innen die verantwortlichen Bereiche schneller zuordnen können. Sollte keine Kategorie passen, teilen Sie uns dies gerne mit und/oder nutzen die Kategorie "Allgemeine Anregungen" oder "Standardmeldung". Sie haben die Möglichkeit sich mit Ihrer E-Mail Adresse zu registrieren, um Statusupdates und direkte Antworten zu Ihrem Anliegen zu erhalten. Meldungen können aber auch anonym verfasst werden.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de