Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDirekt online einreichen: https://beteiligung.nrw.de/portal/kevelaer/beteiligung/themen/1003800Hier kann jeder helfen unsere Wallfahrtsstadt Kevelaer attraktiver zu machen und lebenswert zu halten!Sie möchten uns etwas melden? Eine defekte Bank, eine beschädigte Laterne, ein zugewachsener Radweg? Oder Sie haben eine Idee zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Kevelaer? Senden Sie uns Ihre Anregung oder Hinweise zu einem Schaden bzw. Mangel!Die Meldungen werden nur zu den üblichen Arbeitszeiten bearbeitet. Sollte durch den Mangel oder die Beschädigung eine unmittelbare Gefahr für andere Personen bestehen, melden Sie diesen Schaden bitte direkt an die Polizei (Telefon 110) oder die Feuerwehr (Telefon 112).Bitte nutzen Sie das Meldeportal nur, um Mängel und Beschädigungen zu melden. Für allgemeine Nachrichten oder Beschwerden an die Wallfahrtsstadt Kevelaer wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner*innen in der Stadtverwaltung und den städtischen Betrieben.Bitte beachten Sie, dass wir Beschwerden über Lärm nicht über das Meldeportal entgegennehmen können. Wenden Sie sich bei Lärmbelästigung bitte an die Ordnungsbehörde der Wallfahrtsstadt Kevelaer.Beachten Sie bitte die Teilnahmebedingungen.

    Online-Dienst

    Wilden Müll melden

    ID: L100002_123936530

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Für Kevelaer wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerInformationspflicht nach Artikel 13 DSGVO - Beteiligung NRW

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerDie Meldungen werden direkt an die zuständigen Stellen weitergegeben und direkt dort bearbeitet.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerIhre Meldung ist anonym. Namen, Anschriften etc. werden nicht angefragt und bleiben unveröffentlicht, solange Sie diese nicht in eines der Felder eingeben.Es wird lediglich Ihre E-Mail-Adresse abgefragt, dies allerdings nicht als Pflichtangabe. Ihre Angabe hilft uns, auch nach Ihrer Meldung in Kontakt zu bleiben und Ihnen die Bearbeitungsentwicklung auch persönlich mitzuteilen. Ebenso haben wir bei Rückfragen die Möglichkeit, Sie direkt zu kontaktieren. Ihre E-Mail-Adresse wird auch bei Eingabe nicht veröffentlicht. Mit unserem Meldedienst wollen wir Anliegen und Beschwerden aufnehmen und die Umsetzung öffentlich dokumentieren. Der Meldedienst dient nicht zur Veröffentlichung personenbezogener Daten.Diese Vorgabe gilt auch für Ihre Meldungen. Sollten eingereichte Meldungen Nennungen konkreter Personen und weiterer Personenangaben enthalten, werden diese gelöscht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de