Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Rahmen der Biomüllentsorgung (organische Abfälle aus Küche und Garten) werden 3 Gefäßgrößen mit 14-täglicher Abholung angeboten: 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter Zusätzlich können Sie 70 Liter Beistellsäcke für Grünabfälle mit Abholung am Tag der Biotonnenabfuhr erwerben. Gartenabfälle können Sie auch wie bisher auf unserem Servicehof in der Viktoriastraße 27 (gegenüber von Gelsenwasser) gegen Gebühr abgeben. Was gehört in die Biotonne? Welche Abfälle in die Biotonne gehören, erfahren Sie aus dem Sortierungsratgeber. Achtung: Es gilt ein Verwendungsverbot für so genannte "kompostierbare" Plastiktüten!

    Online-Dienste

    Abfallkalender

    ID: L100002_121989196

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    Biomüll

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft / Technische Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Viktoriastraße 11

    59425 Unna

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Biomüll, Wertstoffhof, Containerdienst, Abfall, Müll, Biotonne, Eigenkompostierung, braune Tonne, Wertstoff, Kompostierungsanlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English