Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt Rahden liegenden Grundstückes ist verpflichtet, sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen, wenn das Grundstück von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt wird (Anschlusszwang). Für das Einsammeln von Abfällen sind nur folgende von der Stadt bzw. von dem von ihr beauftragten Dritten bereitgestellte Abfallbehälter zugelassen: Für den Restmüll und den Bioabfall werden Abfallbehälter in den Gefäßgrößen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l und 1,1 cbm verwendet. Für Altpapier werden Abfallbehälter in den Gefäßgrößen 120 l und 240 l sowie 1,1 cbm-Container verwendet. Für vorübergehend mehr anfallenden Restmüll, der sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignet, können von der Stadt zugelassene Abfallsäcke (Beistellsäcke) mit einem Fassungsvermögen von 70 l Inhalt zu einem Preis von 4,50 € je Beistellsack käuflich erworben werden. Diese erhalten Sie an folgenden Stellen: - Rathaus der Stadt Rahden, Nebengebäude (Zimmer-Nr. 1.06),- WEZ-Markt, Lemförder Straße 18, Rahden-Kleinendorf,- Wiegmann Agrarhandel, Zur Bockwindmühle 30, Rahden-Wehe,- Aue Markt, Pr.-Ströher-Allee 27 a, Rahden-Pr. Ströhen.

    Online-Dienst

    Abfallentsorgung

    ID: L100002_123547642

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bauen und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Fax: 05771 73-62

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Rahden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt Rahden

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Biomüll, Wertstoffhof, Containerdienst, Abfall, Müll, Biotonne, Eigenkompostierung, braune Tonne, Wertstoff, Kompostierungsanlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English