Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Steinhagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das kennt jede Gartenbesitzerin und jeder Gartenbesitzer: Von Frühjahr bis Herbst fällt so viel Grünabfall an, dass dieser nicht mehr über die Komposttonne oder über den eigenen Komposthaufen entsorgt werden kann. So werden der "überschüssige" Rasenschnitt oder die "Laubberge" im Herbst häufig mit dem eigenen PKW zum Entsorgungspunkt Nord nach Halle-Künsebeck gebracht. Eine praktische und kostengünstige Alternative ist die Nutzung einer Saison-Komposttonne. Die Gemeinde Steinhagen bietet die Saison-Komposttonne in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l an. Die Saisontonne ist eine bequeme und saubere Lösung für die Entsorgung der Gartenabfälle, die in der Gartensaison verstärkt anfallen, z.B. Rasenschnitt, Grünabfälle aus dem Gemüsegarten oder das Laub im Herbst. Die Tonne wird in der gewünschten Größe zur Verfügung gestellt und verbleibt das ganze Jahr auf Ihrem Grundstück. Durch die Saisontonne wird manche Fahrt zum Entsorgungspunkt Nord überflüssig und das Auto bleibt sauber. Die Entleerung der Saisontonne erfolgt mit der "normalen" Komposttonne am jeweiligen Abfuhrtag. Die Saisontonne wird nach den in Anspruch genommenen Leerungen am Ende des Jahres abgerechnet.Jede/r Tonnennutzer/-in entscheidet selbst, wann er/ sie die Tonne nutzen möchte: Beispiel: 14-täglich für 6 Monate Beispiel: einmal im Monat für 3 Monate Beispiel: nur 3 x im Jahr. Jede Leerung wird im elektronischen Chip der Tonne eingebucht, der am Jahresende ausgewertet wird. Die Leerungen der Saisontonne werden mit dem Gebührenbescheid im Januar abgerechnet. Eine Saison-Komposttonne kann als Ergänzung zur bestehenden Eigenkompostierung genutzt werden oder als Zusatztonne zur ganzjährigen Komposttonne. Sofern Sie auch eine ganzjährige Komposttonne nutzen, sollten Sie Ihre Saisontonne kennzeichnen, z.B. mit einem Aufkleber, um diese nicht zu verwechseln. Für Ihre "normale" Komposttonne zahlen Sie die Gebühren für eine 14-tägliche Entleerung. Hier erfolgt keine Abrechnung nach Leerungen. Eine 14-tägliche Entleerung ist aus hygienischen Gründen erforderlich, weil über die "normale" Komposttonne Küchen- und Speisereste entsorgt werden, die schnell verderben. Sofern Sie registrierte Benutzerin bzw. registrierter Benutzer unseres Bürgerportals sind, können Sie die Anmeldung auch online erledigen.

    Online-Dienst

    An-/Ab-/Ummelden von Saison-Komposttonnen (grüne Tonnen)

    ID: L100002_121938265

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Amt für Personal, Organisation und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Biomüll, Wertstoffhof, Containerdienst, Abfall, Müll, Biotonne, Eigenkompostierung, braune Tonne, Wertstoff, Kompostierungsanlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English