Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Online-Dienst

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    ID: L100002_121812752

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    22 Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Entsorgung Ihres Bioabfalls sind kompostierbare Tüten ungeeignet. Lassen Sie den Beutel weg oder nutzen Sie beispielsweise Papiertüten. Papiertüten sind bei der EGW sowie an allen bekannten Anlaufstellen (zum Beispiel Drogeriemärkten und Supermärkten) erhältlich. Das gehört in die Biotonne Aus der Küche: Gemüsereste, Salatreste, Obst Speisereste, aber keine Knochen Lebensmittelreste (auch Fisch- und Fleischreste) Kaffeesatz, Tee, zerreißbare Kaffeefilter und Teebeutel Brotreste, Backwaren, Mehlprodukte Milchprodukte (nicht flüssig) Nuss-, Eierschalen Topf-, Schnittblumen (ohne Topf, Bindedraht) Aus dem Garten: Rasenschnitt, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt Laub/ Nadeln, Ernterückstände, Fallobst Blumen- und Pflanzenreste Sonstiges: Kleintierstreu (unbenutzt und kompostierbar), Stroh Küchenkrepp, Papiertüte und Zeitungspapier (kein beschichtetes Papier) Das gehört nicht in die Biotonne Plastikartikel: verpackte Lebensmittel, Abfallbeutel, Plastiktüten Hundekotbeutel Kaffee- und Teekapseln Frischhaltefolie Kompostierbare Kunststoffe: Bioabfallbeutel, Bioeinweggeschirr und -schalen, Bioeinwegbesteck Hygieneartikel: Windeln, Binden, Tampons, Kosmetikartikel Mineralien: Bauschutt, Bodenaushub, Straßenkehricht, Steine Restmüll: Staubsaugerbeutel, Gummi, Asche, Wachs, Zigarettenstummel, Tapeten, Pizzakartons, Korken Flüssigkeiten: Speiseöl, Frittierfett Aluminium, -folie: Kaffee- und Espressokapseln Glas: Gläser mit Lebensmittelresten, Arzneifläschchen Verpackungen: aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Stadtlohn Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Stadtlohn

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Stadtlohn.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Biomüll, Wertstoffhof, Containerdienst, Abfall, Müll, Biotonne, Eigenkompostierung, braune Tonne, Wertstoff, Kompostierungsanlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English