Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auf der Seite der RSAG können Bürger die folgenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen: Neubau anmelden- An- und Abmeldungen- Eigentumswechsel- Tonnenausstattung- Eigenkompostierung- Behälter-Neugestellung- Anschrift ändern- Lastschriftmandat- Sonderleerung Fehlbefüllung Des Weiteren gibt es noch eine Verlinkung zu Formularen.

    Online-Dienst

    Änderungs-Service Abfallentsorgung der RSAG

    ID: L100002_121898834

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Rhein-Sieg Abfallwirtschafts GmbH

    Beschreibung

    Kommunales Entsorgungsunternehmen für die 19 Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises.

    Adresse

    Hausanschrift

    Pleiser Hecke 4

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 306-406

    E-Mail: info@rsag.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweise zu Abmeldungen und Änderungen des Leerungsrhythmus: Abmeldung: Die Abmeldung eines Haushaltes oder Gewerbebetriebs können Sie nur dann vornehmen, wenn die entsprechenden Räumlichkeiten leerstehen und alle Personen/Betriebe ordnungsgemäß ab- oder umgemeldet wurden. Leerungsrhythmus: Eine Änderung des Abfuhrrhythmus' bereits vorhandener Tonnen ist online leider nicht möglich. Bitte schicken Sie der RSAG dazu den Aufkleber (oder Aufkleberreste) vom Tonnendeckel zu. Einen Vordruck zur An-, Ab- oder Ummeldung, den Sie beifügen können, finden Sie auf der Internetseite der RSAG.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Biomüll, Wertstoffhof, Containerdienst, Abfall, Müll, Biotonne, Eigenkompostierung, braune Tonne, Wertstoff, Kompostierungsanlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English