Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Restmüll-, Bio- und Papiertonnen werden von der Stadt Haan zur Verfügung gestellt und geleert. Zulässig sind Restmülltonnen von 40 bis 1100 Liter bei 14-tägiger Leerung sowie Restmüllcontainer von 770 l und 1100 Liter bei wöchentlicher Leerung. Bei der Bemessung der Gefäßgröße ist ein Mindestrestmüllvolumen zu beachten. Daneben sind Biotonnen mit 120 und 240 Liter Volumen bei wöchentlicher Leerung sowie Papiergefäße mit 120, 240 und 1100 Liter Volumen bei 4-wöchentlicher Leerung verfügbar.

    Online-Dienst

    Abfallbehälter

    ID: L100002_122984916

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alleestraße 8

    42781 Haan

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ortsrecht

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beginn der Gebührenpflicht ist der 1. Tag des Monats, der auf den Anschluss des Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung folgt. Die Gebührenpflicht endet mit dem Ende des Monats, in dem der Abfallbehälter abgemeldet und abgeholt wird. Die Papiergefäße sind gebührenfrei.

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Biomüll, Wertstoffhof, Containerdienst, Abfall, Müll, Biotonne, Eigenkompostierung, braune Tonne, Wertstoff, Kompostierungsanlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English