Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerGeld sparen - Klima schonenAbfälle vermeiden ist ein wichtiges Ziel für mehr Klima- und Ressourcenschutz und steht daher in der durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz definierten Hierarchie an oberster Stelle.Lebensmittelabfälle fallen oft ohne Notwendigkeit an und sind sowohl aus Gründen des Umweltschutzes, eines nachhaltigen und schonenden Einsatzes von Ressourcen sowie auf Grund der hohen ethischen Tragweite des Themas fast schon zwingend zu vermeiden.Auch in Deutschland gibt es zahlreiche Initiativen und Informationsmöglichkeiten in Zusammenhang mit dem Thema der Lebensmittelverschwendung. Um den Bürgerinnen und Bürgern einerseits die Orientierung zu erleichtern und sie andererseits zu animieren sich mit diesem Thema zu befassen, hat die Abfallberatung der Kreis-Kleve-Abfallwirtschaftsgesellschaft eine eigene Internetseite zum Thema gestaltet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Abteilung 3.2 - Finanzen und Steuern

    Beschreibung

    Die Abteilung "Finanzen und Steuern" kümmert sich um die Festsetzung und Veranlagung von Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer) und Abgaben (Straßenreinigungsgebühren, Abfallentsorgungsgebühren, Friedhofsgebühren). Die Vergabe der öffentlichen Abfallentsorgung einschließlich der Beratung und Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der Firmen, Vereine usw. zu Belangen der Abfallentsorgung gehören ebenso zum Aufgabengebiet der Abteilung "Finanzen und Steuern", wie der Bau und die Erweiterung von Friedhöfen und deren Unterhaltung. Dies schließt auch die Bereitstellung von Grabstätten, den Verleih, die Verlängerung und den Entzug von Nutzungsrechten an Grabstätten sowie die Terminierung und Abrechnung von Beisetzungen mit ein.Des Weiteren ist die Abteilung "Finanzen und Steuern" zuständig für die folgenden Aufgabengebiete:Einnahme- und Ausgabebuchhaltung, kurzfristige Liquiditätsplanung und Erstellung der Jahresabschlüsse für die kommunale Bilanz.Mahn- und Vollstreckungswesen für Forderungen der Wallfahrtsstadt Kevelaer sowie Amts- und Vollstreckungshilfe für Forderungen anderer Behörden und Anstalten (Forderungspfändungen, Sachpfändungen, Immobiliarvollstreckung).InsolvenzangelegenheitenBearbeitung von StundungsanträgenErteilung von SEPA-BasislastschriftenSpendenwesenSteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: info@kevelaer.de

    Telefon mobil: 02832 122-720

    E-Mail: 02832 122-554

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Biomüll, Wertstoffhof, Containerdienst, Abfall, Müll, Biotonne, Eigenkompostierung, braune Tonne, Wertstoff, Kompostierungsanlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English