Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

      Hier erhalten Sie Ihren ganz individuellen Abfallkalender! Zusätzlich gibt es ab sofort die AbfallApp der GWA. Weiter Informationen dazu finden Sie hier. Praktische Tipps zum Thema "Richtig Trennen und Entsorgen von Müll und Abfall" finden Sie hier.

      Online-Dienst

      Abfallkalender

      ID: L100002_123203340

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      20.2 Steuern und Gebühren

      Adresse

      Hausanschrift

      Rathausplatz 1

      59174 Kamen

      Kontakt

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 11.11.2024

      Stichwörter

      Papiermüll, Entsorgung, blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Wertstoffhof, Altpapier

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de