Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle

      Ist Ihr Abfallbehälter beschädigt? Ist Ihr Abfallbehälter zu klein oder zu groß? Wenn Ihr Abfallbehälter beschädigt ist oder Sie mit der Größe des Abfallbehälters unzufrieden sind, dann können Sie einen Behältertausch beantragen. Dies geht ganz unbürokratisch per E-Mail oder Telefon. Bitte beachten Sie,dass Behälteränderungen nur der Gebührenschuldner, also der Eigentümer des Gebäudes, nicht der Mieter vornehmen kann,dass sich bei einer Behälteränderung auch anfallende Gebühren ändern können.

      Online-Dienste

      Abfallkalender

      ID: L100002_122946194

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      Städtischer Bauhof

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      Baubetriebshof

      Adresse

      Hausanschrift

      Siemensstr. 6

      59590 Geseke

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Abfall und Umwelt

      Adresse

      Hausanschrift

      An der Abtei 1

      59590 Geseke

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle

      laut Abfallbeseitigungsgebührensatzung

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 11.11.2024

      Stichwörter

      Papiermüll, Entsorgung, blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Wertstoffhof, Altpapier

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de