Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Steinhagen: Inhalte der zuständigen Stelle

      Hier haben Sie die Möglichkeit Abfallgefäße über bereitgestellte Formulare an-, ab- oder umzumelden. Folgende Abfallgefäße werden in Steinhagen angeboten: Restmülltonne: 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1100 l Komposttonne: 60 l, 80 l, 120 l und 240 l Saison-Komposttonne: 60 l, 80 l, 120 l, 240 l (weitere Informationen) Wertstofftonne: 120 l und 240 l (Kombigefäß für Leichtverpackungen und Papier/Pappe) Private Papiertonne: 120 l und 240 l (eigenständiges Gefäß für Pappe und Papier) Nutzung:Für die Restmülltonne und Komposttonne gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Das heißt, jede/r muss die Abfallgefäße nutzen. Von der Nutzung der Komposttonne können Sie sich befreien lassen, wenn Sie als Grundstückseigentümer/-in die vollständige Eigenkompostierung Ihrer Kompost- und Grünabfälle auf dem Grundstück über das verfügbare Formular beantragen. Informationen für neue Grundstückseigentümer/-innen:In der Gemeinde Steinhagen wird ein Behälter-Ident-System genutzt. Dies bedeutet, Ihre Abfallbehälter können erkannt und die Entleerung der Gefäße dem Grundstück zugeordnet werden.Restmülltonne:Es werden alle Entleerungen erfasst. Bei Bedarf können Sie die Restmülltonne alle 14 Tage leeren lassen, es werden mindestens 12 Leerungen im Jahr berechnet.Komposttone:Die Gebühren werden auf Grundlage eines 14-täglichen Entleerungsrhythmus erhoben. Es erfolgt keine Abrechnung nach Leerungen. Eine 14-tägliche Entleerung ist aus hygienischen Gründen erforderlich, weil über die "normale" Komposttonne Küchen- und Speisereste entsorgt werden, die schnell verderben.Saison-Komposttonne:Eine Saison-Komposttonne kann als Ergänzung zur bestehenden Eigenkompostierung genutzt werden oder als Zusatztonne zur ganzjährigen Komposttonne. Die Saisontonne wird nach den in Anspruch genommenen Leerungen am Ende des Jahres abgerechnet, für das laufende Jahr werden Vorauszahlungen erhoben.WertstofftonneDie Abfuhr erfolgt monatlich an zwei auf einander folgenden Tagen. Am ersten Abfuhrtag erfolgt die "gelbe" Abfuhr von Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Styropor. Am zweiten Abfuhrtag wird die Wertstofftonne für die "blaue" Abfuhr von Papier und Pappe genutzt. Verfahren der An-, Ab- und Ummeldung:Eine Ab-, An- und Ummeldung hat immer durch den/der Grundstückseigentümer/-in zu erfolgen. Bitte beantragen Sie Ihre Behälteränderung mit den aufgeführten Formularen. Eine Behälteränderung ist immer zum 1. eines Monats möglich. Damit die Tonne rechtzeitig zur Verfügung steht, sind Bearbeitungs- und Lieferzeiten zu berücksichtigen. Die Behälter werden direkt zum Grundstück ausgeliefert bzw. direkt vom Grundstück abgeholt. Ein Termin wird über das Bürgerportal mitgeteilt. Im Anschluss erhält die Grundstückseigentümerin/ der Grundstückseigentümer einen Gebührenbescheid. Verfahren:Für den Online-Antrag ist ein sogenanntes Bürgerkonto (Servicekonto NRW) erforderlich. Sie müssen sich zuerst registrieren. Haben Sie bereits ein Konto? Dann können Sie den Online-Antrag starten (rechts oben) - Sie werden dann zum Login weitergeleitet.

      Online-Dienst

      An-/Ab-/Ummelden von Abfallgefäßen

      ID: L100002_121938241

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      Amt für Personal, Organisation und Finanzen

      Adresse

      Hausanschrift

      Am Pulverbach 25

      33803 Steinhagen

      Kontakt

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 11.11.2024

      Stichwörter

      Papiermüll, Entsorgung, blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Wertstoffhof, Altpapier

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de