Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

      Auf der Seite der RSAG können Bürger die folgenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen: Neubau anmelden- An- und Abmeldungen- Eigentumswechsel- Tonnenausstattung- Eigenkompostierung- Behälter-Neugestellung- Anschrift ändern- Lastschriftmandat- Sonderleerung Fehlbefüllung Des Weiteren gibt es noch eine Verlinkung zu Formularen.

      Online-Dienst

      Änderungs-Service Abfallentsorgung der RSAG

      ID: L100002_121899824

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      Rhein-Sieg Abfallwirtschafts GmbH

      Beschreibung

      Kommunales Entsorgungsunternehmen für die 19 Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises.

      Adresse

      Hausanschrift

      Pleiser Hecke 4

      53721 Siegburg

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 02241 306-406

      E-Mail: info@rsag.de

      Version

      Technisch geändert am 11.12.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

      Hinweise zu Abmeldungen und Änderungen des Leerungsrhythmus: Abmeldung: Die Abmeldung eines Haushaltes oder Gewerbebetriebs können Sie nur dann vornehmen, wenn die entsprechenden Räumlichkeiten leerstehen und alle Personen/Betriebe ordnungsgemäß ab- oder umgemeldet wurden. Leerungsrhythmus: Eine Änderung des Abfuhrrhythmus' bereits vorhandener Tonnen ist online leider nicht möglich. Bitte schicken Sie der RSAG dazu den Aufkleber (oder Aufkleberreste) vom Tonnendeckel zu. Einen Vordruck zur An-, Ab- oder Ummeldung, den Sie beifügen können, finden Sie auf der Internetseite der RSAG.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 11.11.2024

      Stichwörter

      Papiermüll, Entsorgung, blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Wertstoffhof, Altpapier

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de