Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

      Für die Abfallentsorgung in Waldbröl ist die ASTO zuständig. Bei Fragen oder Problemen mit der Müllabfuhr wenden Sie sich bitte direkt an die ASTO. Bei Fragen zur Festsetzung der Abfallgebühren ist die Stadtkasse Waldbröl zuständig. (Siehe Abfallgebühren Festsetzung) Betreiber des Wertstoffhofs im Industrie- und Gewerbepark Waldbröl ist die Firma RELOGA.

      Online-Dienst

      Abfallentsorgung

      ID: L100002_123779732

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

      Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

      weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      ASTO

      Adresse

      Hausanschrift

      Moltkestraße 2

      51643 Gummersbach

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 02261 60110

      E-Mail: asto@asto.de

      Version

      Technisch geändert am 06.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 11.11.2024

      Stichwörter

      Papiermüll, Entsorgung, blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Wertstoffhof, Altpapier

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de