Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Baesweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

      Für Fragen zur Abfallentsorgung ist die RegioEntsorgung AöR, im Bereich Gelbe Tonne / Gelber Sack die Firma Schönmackers zuständig. An die AWA GmbH können Sie sich wenden, wenn Sie eine Abfallberatung wünschen. Weitere Informationen wie z.B. zum Abfallkalender, zum Abfall-ABC, zur Spermüll- oder Schadstoffentsorgung finden Sie zudem auf unserer Homepage.

      Online-Dienste

      Abfallentsorgung und -beratung

      ID: L100002_122656950

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Annahme von Wertstoffen / Recycling

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      Recyclinghof der RegioEntsorgung AöR in der Stadt Baesweiler

      Adresse

      Hausanschrift

      Beggendorfer Straße 1000

      52499 Baesweiler

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Beitrags- und Umweltabteilung

      Adresse

      Hausanschrift

      Grabenstraße 11

      52499 Baesweiler

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 02401 800-0

      Fax: 02401 800-117

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 11.11.2024

      Stichwörter

      Papiermüll, Entsorgung, blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Wertstoffhof, Altpapier

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de