Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

      1. Grundsätzliches Jeder Eigentümer/jede Eigentümerin eines im Gebiet der Stadt liegenden zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks ist verpflichtet, sein/ihr Grundstück an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Der/die Anschlusspflichtige und jeder/jede andere Abfallbesitzer/Abfallbesitzerin ist verpflichtet, die auf seinem Grundstück oder sonst bei ihm/ihr anfallenden Abfälle der städtischen Abfallentsorgung zu überlassen (Benutzungszwang). Jeder Eigentümer/jede Eigentümerin eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstückes ist berechtigt, von der Stadt den Anschluss seines Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung zu verlangen (Anschlussrecht). Der/die Anschlussberechtigte und jeder/jede andere Abfallbesitzer/Abfallbesitzerin im Gebiet der Stadt hat das Recht, die auf seinem/ihrem Grundstück oder sonst bei ihm anfallenden Abfälle der städtischen Abfallentsorgung zu überlassen (Benutzungsrecht). Jeder/jede Eigentümer/Eigentümerin hat auf seinem/ihrem Grundstück das erforderliche Behältervolumen bereitzustellen. Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren basiert auf einer kombinierten personen- und gefäßbezogenen Gebühr. Das erforderliche Behältervolumen richtet sich nach der Menge des regelmäßig in 14 Tagen auf dem angeschlossenen Grundstück anfallenden Abfalls. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Behältervolumen von 40 Liter je Person in 14 Tagen zur Aufnahme des anfallenden Abfalls benötigt wird. Auf der Basis dieser Bestimmung sind den für die Restabfallentsorgung zur Verfügung stehenden Gefäßen Mindestpersonengebühren zugeordnet worden und zwar wie folgt: 80-Liter-Gefäß: 2 Personen 120-Liter-Gefäß: 3 Personen 240-Liter-Gefäß: 6 Personen. Das bedeutet, dass auch bei einer Unterschreitung der Personenzahl für das vorhandene Gefäß die entsprechende Mindestpersonenzahl berechnet werden muss. Der Gebührenpflichtige ist verpflichtet, bei einer Personenreduzierung, die gleichzeitig ein Übervolumen bei der Gefäßgröße ergibt, unverzüglich einen Gefäßumtausch auf die passende Größe zu beantragen, da ansonsten die o. g. festgesetzten Mindestgebühren erhoben werden. 2. Sammelstellen für alte Handys und CDs (betreut vom BUND) Hier können die Einwohnerinnen und Einwohner alte CDs und Handys entsorgen: Korschenbroich und Liedberg-Steinhausen. Während der Eröffnung im September 2009 hatte der damalige Leiter des für Umwelt und Abfallwirtschaft zuständigen Fachamtes der Stadt Korschenbroich, auf die Wichtigkeit der Ortsnähe hingewiesen. Schließlich soll diese Möglichkeit auch weniger mobilen Menschen offen stehen. Das sind die beiden Sammelstellen: Die Sammelstelle in Liedberg in der Katholischen Bücherei St. Georg (Hildegundisstraße 19) hat zu folgenden Zeiten geöffnet: sonntags von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Sammelstelle Bürgerbüro in Korschenbroich (Sebastianusstraße 1) hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr, 1. Samstag im Monat: 09:30 Uhr - 12:30 Uhr. Alle die wissen wollen, was im Anschluss genau mit den gesammelten Objekten passiert, können sich hier informieren. 3. Grünbündelabfuhr Hierbei ist Folgendes zu beachten: Ein Bündel muss handlich sein und von einer Person gehoben werden können. Die Länge darf 1,50 Meter nicht überschreiten. Der Astdurchmesser muss unter 15 Zentimeter liegen. Zum Schnüren des Bündels ist Draht auf keinen Fall zu verwenden. Wurzelstöcke, Laub und Rasenschnitt dürfen nicht dabei sein. Die Bündelmenge darf 4 cbm nicht überschreiten. Die Grünbündel sind am Abfuhrtag bis spätestens 07:00 Uhr gut sichtbar am Grundstücksrand bzw. Gehweg bereitzulegen, wobei der Verkehr natürlich nicht behindert werden darf. Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KGDie Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG führt im Auftrag der Stadt Korschenbroich die kommunale Abfallentsorgung im Stadtgebiet Korschenbroich durch. Des Weiteren ist Schönmackers weiterhin zuständig für die Abfuhr der gelben Tonne bzw. des gelben Sacks und die Leerung der Altglascontainer. Adresse:Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KGHooghe Weg 147906 Kempen Telefon: 0800/1747474Telefax: 02152/207 2500 info@schoenmackers.de Bleiben Sie stets informiert mit der MüllALARM App der Firma Schönmackers. Lassen Sie sich über alle Abfuhrtermine und Wertstoffhöfe informieren. Melden Sie Ihren Sperrmülltermin an, buchen Sie den praktischen ServicePLUS und nutzen wertvolle Entsorgungstipps. Einfach online auf Ihrem Smartphone. Für alle, die den grün-gelben Schönmackers Service nutzen. Für Android. Für IOS. Für Windows Phone. Für Sie! Sollten Sie Anlass zur Reklamation haben (Tonne wurde nicht geleert), können Sie dies über das Reklamationsformular der Firma Schönmackers melden. Das Formular ist auch über die MüllAlarmAPP aufrufbar. Ihre Abfallgefäßbestellungen, Aufträge zum Volumentausch und Reparaturaufträge (defekter Behälter, verschwundene Tonnen o.ä.) nimmt das städtische Bürgerbüro direkt entgegen. Reklamation zur Abfuhr (Tonne wurde nicht geleert) Bestellung/Umtausch Gelbe Tonne Den Müllgefäß-Antrag entnehmen Sie den Downloads. 4. Entsorgung von Asbest und Mineralwolle (Rhein-Kreis Neuss) Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an: Rhein-Kreis Neuss68 Amt für Umweltschutz68.2 Untere Bodenschutzbehörde und AbfallwirtschaftDimitri ZaidokAuf der Schanze 441515 Grevenbroich Tel: +49 (0) 2181 601-6826Fax: +49 (0) 2181 601-86826Email: dimitri.zaidok@rhein-kreis-neuss.de Bitte nutzen Sie für Anfragen an den Städtischen Entsorgungsbetrieb via E-Mail hier folgende Adresse: abfall@korschenbroich.de Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

      Online-Dienst

      Abfallbeseitigung

      ID: L100002_123234056

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich

      Adresse

      Hausanschrift

      Wankelstraße 21

      41352 Korschenbroich

      Kontakt

      Fax: 02182 5702-355

      Telefon Festnetz: 02182 5702-320

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

      Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Publikation "Abfallentsorgungsgebühren". Die Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Korschenbroich finden Sie im Ratsinformationssystem.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 11.11.2024

      Stichwörter

      Papiermüll, Entsorgung, blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Wertstoffhof, Altpapier

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de