Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

      Restabfall (grauer Abfallbehälter) Für den Restabfall werden dem Anschlusspflichtigen für jede für das Grundstück gemeldete Person 14-tägig mindestens 40 Liter Gefäßraum zur Verfügung gestellt. Bei bis zu drei Personen wird also eine 120 Liter Tonne zur Verfügung gestellt, ab vier Personen besteht Anspruch auf die 240 Liter Tonne. Wenn über den eigentlichen Anspruch hinaus mehr Behältervolumen beantragt wird, muss hierfür eine Zusatzgebühr gezahlt werden. Welche Abfälle in die grauen Abfallenthälter eingebracht werden dürfen, kann § 9 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch entnommen werden. Die Abfallbehältnisse werden alle zwei Wochen geleert. Altpapier (blauer Abfallbehälter) Für die Sammlung von Papier und Pappe werden im Regelfall blaue 240 Liter Abfallbehälter bereitgestellt. Nur auf besonderen Antrag wird ein 120 Liter Abfallbehälter zur Verfügung gestellt, wenn es insbesondere aus Platzgründen nicht möglich oder zumutbar ist, einen 240 Liter Abfallbehälter auf dem Grundstück oder Grundstücksteil aufzustellen. Die Stadt stellt auf Antrag über das satzungsgemäße oder beantragte Gefäßvolumen hinaus weitere Gefäßvolumen zur Verfügung. In die Abfallbehälter dürfen nur Papier und Pappe eingebracht werden (§ 10 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch). Die Abfallbehältnisse werden alle vier Wochen geleert. Bioabfall (brauner Abfallbehälter) Je nach Bedarf des Bioabfallaufkommens kann entweder ein 120 oder 240 Liter Bio-Behälter zur Einsammlung kompostierbarer Garten- und Küchenabfälle zur Verfügung gestellt werden. In die Abfallbehältnisse dürfen gem. § 11 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Goch nur folgende kompostierbare Grünabfälle eingebracht werden: Astwerk bis 15 cm Durchmesser Strauchwerk Rasen- und Heckenschnitt Wildkräuter Blumen Laub Obst- und Gemüseabfälle sonstige über die Nr. 1 bis 7 hinaus anfallenden pflanzlichen Abfälle Eierschalen Kaffeefilter und Kaffeesatz In die Abfallbehältnisse dürfen keine Speise- oder Fleischreste eingebracht werden. Die kompostierbaren Grünabfälle müssen frei von Steinen, Metallen, Kunststoff und starken Wurzelstöcken sein. Die Abfallbehältnisse werden alle zwei Wochen geleert.

      Online-Dienst

      Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

      ID: L100002_121768649

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      Kämmerei

      Adresse

      Hausanschrift

      Markt 2

      47574 Goch

      Version

      Technisch geändert am 24.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

      An- und Abmeldung Abfallbehälter Folgende Abfallbehälter können/müssen beantragt werden: Graue Tonne für nicht verwertbare Haushaltsabfälle Braune Tonne für alle Garten-, Grün-, Obst und Gemüseabfälle Blaue Tonne für Papier, Pappe und Kartonagen Gelbe Tonne für leere Verkaufsverpackungen aus Kunststoff o.ä. Grüne Körbe für Glas Anmeldung Bei einer erstmaligen Anmeldung von Abfallbehältern (z.B. bei Neubau) werden Behälter für Rest-, Papier-, Bio- und Plastikabfälle geliefert. Die Anzahl und das Volumen der Behälter sind dabei von der Personenzahl und den persönlichen Bedürfnissen abhängig. Die Behälter werden am vereinbarten Tag vor dem Grundstück abgestellt. Bei der Lieferung muss niemand vor Ort sein. Abmeldung Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Rest-, Papier- und Bioabfallbehälter. Das bedeutet, dass diese Behälter grundsätzlich genutzt werden müssen. Es ist möglich, eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu beantragen, wenn gewährleistet ist, dass die Abfälle in einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage oder in sonstiger, dass Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigender Weise entsorgt werden, oder soweit ein begründetes Interesse an der eigenen Verwertung der Abfälle besteht. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang kann beispielsweise für den Bioabfallbehälter beantragt werden, wenn die kompostierbaren Grünabfälle zur Eigenkompostierung oder -verwertung dienen. Wenn ein Grundstück über einen längeren Zeitraum nicht mehr bewohnt wird, ist es möglich, alle Abfallbehälter abzumelden. Diese werden im Zuge dessen nach Terminvereinbarung abgeholt. Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die letzte Abfallentsorgung erfolgt ist. Für die Abholung oder den Tausch müssen die Behälter am Abend vor dem vereinbarten Datum leer an die Straße gestellt werden.

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

      Personengebühr Restmüll (graue Tonne) p.a.: 34,30€ Restmüllgefäß 120 Liter (graue Tonne) p.a.: 67,30€ Restmüllgefäß 240 Liter (graue Tonne) p.a.: 72,30€ Bio-Tonne 120 Liter (braun) p.a.: 61,60€ Bio-Tonne 240 Liter (braun) p.a.: 97,60€ Papier-Tonne 120 Liter (blau) p.a.: 2,30€ Papier-Tonne 240 Liter (blau) p.a.: 4,70€

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 11.11.2024

      Stichwörter

      Papiermüll, Entsorgung, blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Wertstoffhof, Altpapier

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de