Ausbildungsvorbereitung AufnahmeOnline erledigen

    Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung anmelden.

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung online anmelden können.

    Beschreibung

    Ihr Ziel:

    Berufliche Orientierung und ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss

    Sofern Sie sich für die Ausbildungsvorbereitung entscheiden, werden Sie bei ihrer beruflichen Orientierung unterstützt und erwerben berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die auf eine betriebliche Ausbildung oder die unmittelbare Erwerbstätigkeit vorbereiten. In der einjährigen Ausbildungsvorbereitung können Sie Ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt oder dem Arbeitsmarkt verbessern. Darüber hinaus ist der Erwerb eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses möglich.

    Unterricht

    Die Ausbildungsvorbereitung dauert ein Jahr.

    In der Teilzeitform finden an zwei Tagen in der Woche 12 bis 14 Stunden Unterricht im Berufskolleg statt. An den übrigen drei Tagen nehmen Sie als Schülerin oder Schüler dieses Bildungsganges an Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung teil oder Sie befinden sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

    In der Vollzeitform beträgt der Unterricht, je nach Umfang des schulisch begleiteten Praktikums, 12 bis 36 Unterrichtsstunden in der Woche. Es ist vorteilhaft, wenn Sie sich bereits im Voraus um einen Praktikumsplatz bemühen.

    Abschlüsse

    • Abschlusszeugnis; zugleich ist die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt
    • Möglichkeit des Erwerbs eines dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschlusses

     

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Einjährige Berufsfachschule (Ziel: ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss)
    • Zweijährige Berufsfachschule (Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Erwerb der Fachoberschulreife)
    • Duale Berufsausbildung

    Über die Aufnahme in die Ausbildungsvorbereitung entscheidet die Schulleitung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_20ff3792545fff4776660e8ab9a5baad

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ärztekammer Westfalen-Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 210-214

    48147 Münster

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

    Voraussetzungen

    In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer

    • sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchte,
    • die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat,
    • sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet,
    • keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zur Ausbildungsvorbereitung über das Internetportal Schüler Online ( www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Bearbeitungsdauer

    umgehend nach Vorlage aller Unterlagen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Schulpflicht

    Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I dauert grundsätzlich zehn Jahre. In Ausnahmefällen kann die Ausbildungsvorbereitung anstelle des 10. Vollzeitschuljahres besucht werden (§ 37 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz NRW).

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/ausbildungsvorbereitung-anlage-a/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de