Hilfe für Gehörlose
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
- Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel)
- Nachweis über die Gehörlosigkeit oder die Taubheit (mindestens ein Nachweis erforderlich):
- Fachärztliche Bescheinigung über die Gehörlosigkeit oder Taubheit
- Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Gl" (gehörlos)
- Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
- Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
- Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
- Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung
- Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
- Gehörlosigkeit aufgrund angeborener Taubheit
- Oder Taubheit, die bis zum 18. Lebensjahr eingetreten ist
- Oder bis zum 18. Lebensjahr eingetretene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
- Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose
Verfahrensablauf
Sie können Hilfe für Gehörlose bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen.
Sie können den Antrag auf Hilfe für Gehörlose auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.
Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Hilfe für Gehörlose.
Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Die Bearbeitungszeit ist von Ihrer Mitwirkung abhängig. Liegen alle Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen vor, leiten wir sie unverzüglich an den Landschaftsverband zur Bearbeitung weiter.
Bearbeitungsdauer
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch d-NRW Ressort am 03.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg