Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen.

    Die Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie aber auch im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie im Bürgerbüro der Stadt Petershagen. 

    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis auch online über die Seite ELSA.NRW zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_17885806f830f27032715db51457eeb0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Beantragung des Schwerbehindertenausweises:

    • Vordruck Schwerbehindertenantrag 
    • Lichtbild (nicht zwingend erforderlich)
    • falls vorhanden: Unterlagen über den Gesundheitszustand, die nicht älter als 2 Jahre sind
      (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor-und Röntgenbefunde, keine Röntgenbilder)
    • bei Minderjährigen: Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters
    • bei Ausländern: gültiger Aufenthaltstitel und Passkopie

    Verlängerung des Schwerbehindertenausweises:

    • der bisherige Schwerbehindertenausweis
    • ggf. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.

    Neuausstellung, weil kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder von Papier- in Scheckkartenformat gewechselt werden soll

    • der bisherige Schwerbehindertenausweis
    • ggf. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.
    • biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:

    - Steuervergünstigungen
    - Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
    - Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
    - Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln

    Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden:

    G - Gehbehinderung
    Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung

    aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
    Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen

    B - Begleitperson
    Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr

    RF - Rundfunk
    Berechtigt zur Emäßigung der Rundfunkgebühr

    H - Hilflosigkeit
    Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

    Bl - Blindheit
    Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen

    Gl - Gehörlosigkeit
    Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de