Schwerbehindertenausweis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke feststellen lassen, sofern Sie im Kreis Minden-Lübbecke wohnen.
Die Anträge auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie aber auch im Bürger-Service des Kreises Minden-Lübbecke sowie im Bürgerbüro der Stadt Petershagen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis auch online über die Seite ELSA.NRW zu beantragen.
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Ansprechpartner
Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 807-0
Fax: 0571 807-30000
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
Beantragung des Schwerbehindertenausweises:
- Vordruck Schwerbehindertenantrag
- Lichtbild (nicht zwingend erforderlich)
- falls vorhanden: Unterlagen über den Gesundheitszustand, die nicht älter als 2 Jahre sind
(z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor-und Röntgenbefunde, keine Röntgenbilder) - bei Minderjährigen: Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters
- bei Ausländern: gültiger Aufenthaltstitel und Passkopie
Verlängerung des Schwerbehindertenausweises:
- der bisherige Schwerbehindertenausweis
- ggf. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.
Neuausstellung, weil kein Verlängerungsfeld mehr frei ist oder von Papier- in Scheckkartenformat gewechselt werden soll
- der bisherige Schwerbehindertenausweis
- ggf. eine Vollmacht, sofern die Verlängerung nicht persönlich beantragt werden kann.
- biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden:
G - Gehbehinderung
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen
B - Begleitperson
Berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr
RF - Rundfunk
Berechtigt zur Emäßigung der Rundfunkgebühr
H - Hilflosigkeit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
Bl - Blindheit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr ohne Kostenbeteiligung und Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie Parkerleichterungen
Gl - Gehörlosigkeit
Berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit Kostenbeteiligung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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