Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Schwerbehindertenausweis
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.
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Ansprechpartner
3.3.4: Schwerbehindertenangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-2369
Fax: +49 5241 85-2370
Formulare
Hinweise für Verl
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Verl
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022