Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gelten Sie als schwerbehindert und Sie haben dann Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

    Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh können ihre Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung Gütersloh stellen.

    In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt und beim Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen sogenannte Merkzeichen zuerkannt.

    Die Merkzeichen sind:

    • G - erhebliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Kostenbeteiligung oder zu Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)
    • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Kostenbeteiligung und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und zur Parkerleichterung ("blauer Parkausweis"))
    • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
    • H - Hilflosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)
    • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
    • Bl - Blindheit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und zur Parkerleichterung ("blauer Parkausweis"))
    • Gl - Gehörlosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)
    • TBl - Taubblind
    • 1. Kl. - Bahnfahrten in der 1. Klasse

     

    Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden usw. als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. In Deutschland haben Schwerbehinderte per Gesetz besondere Rechte vor allem auf die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.

    Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:

    • Steuervergünstigungen
    • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
    • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
    • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
    • evtl. vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen

    Den unter Downloads zur Verfügung gestellten Vordruck können Sie schnell und unkompliziert am Computer ausfüllen. Hierfür laden Sie sich das Dokument herunter und füllen es aus. Wenn Sie das Dokument ausgefüllt haben, können Sie es durch einen Klick auf das Diskettensymbol speichern. Sobald das Dokument unterschrieben ist, kann es per eMail an das Funktionspostfach des Sachgebietes Schwerbehindertenangelegenheiten (schwebr@kreis-guetersloh.de) geschickt werden.

    Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

    Alternativ können Sie einen Online-Antrag über das Portal ELSA.NRW der Betirksregierung stellen.

    Anträge können Sie - wie bisher - auch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort stellen. Schwerbehindertenausweise werden dort auch verlängert.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.3.4: Schwerbehindertenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-2369

    Fax: +49 5241 85-2370

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de