Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenangelegenheiten (Schwerbehindertenantrag und Parkausweis für Schwerbehinderte)

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Tecklenburg

    Schwerbehindertenausweise sowie Parkausweise für Schwerbehinderte werden vom Kreis Steinfurt ausgestellt.

    Die Anträge können Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Tecklenburg stellen. Wir leiten diese dann an den Kreis Steinfurt weiter.

    Folgende Anträge können gestellt werden:

    • Erstanträge

    • Verlängerungsanträge

    • Umtausch eines Schwerbehindertenausweises (Scheckkartenformat)

    • Parkausweis für Schwerbehinderte

    Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage des Kreis Steinfurt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4c56d39169177ff2e475dd1d4ca6d5c0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales und Pflege - Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tecklenburg

    Für den Erstantrag:

    • ein aktuelles Lichtbild

    • Adressen des Haus- und Facharztes, Adressen der Kliniken

    Für den Änderungsantrag:

    • den aktuellen Schwerbehindertenausweis

    • Adressen des Haus- und Facharztes, Adressen der Kliniken

    Für den Verlängerungsantrag:

    • den aktuellen Schwerbehindertenausweis

    • ein aktuelles Passfoto, wenn eine Verlängerung nicht mehr möglich ist

    Für den Umtauschantrag:

    • den aktuellen Schwerbehindertenausweis

    • ein aktuelles Passfoto

    Für den Parkausweis

    • Schwerbehindertenausweis

    • ein aktuelles Passfoto (für den Rollstuhlfahrerparkausweis)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg

    Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), Paragraf 69

    Kosten

    Hinweise für Tecklenburg

    Es entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Tecklenburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de