Schwerbehindertenausweis AusstellungOnline erledigen

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Der Antrag kann auch online im Portal ELSA - ELektronischen Schwerbehinden-Antrag - gestellt werden.

    Ferner erhalten Betroffene im Portal Informationen zu gesetzlichen Regelungen, zum Schwerbehinderten-Ausweis und zu möglichen Hilfen für behinderte Menschen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_85d5ba56c7c800ad569e726bc5e818d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Betreuungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben, § 64 Abs. 1 SGB X

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Seit dem 01.01.2008 gehört es zu den Aufgaben des Kreises Euskirchen festzustellen, ob eine Behinderung im Sinne des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat (GdB). Dieser Vorgang heißt Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht.

    Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht umfasst die Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung sowie auf Änderung des Grades der Behinderung.

    Die Mitarbeiter sind während der Servicezeiten und nach Terminvereinbarung für Sie erreichbar. Die Büros sind über den Eingang des Gebäudeteils C barrierefrei erreichbar.

    Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise kann weiterhin bei den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de