Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Schwerbehindertenausweis beantragen
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.
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Ansprechpartner
Schwerbehindertenrecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Monschau
Es wird in jedem Fall um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022