Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. Änderung einer Schwerbehinderung erhalten Sie an der Infothek im Rathaus Baesweiler und im Rathaus Setterich.

    Sind Sie noch in Besitz eines Schwerbehindertenausweises in Papierform, können Sie diesen beim Versorgungsamt, im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Baesweiler und im Rathaus Setterich verlängern lassen, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist und die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

    Ausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden. Es wird deshalb jeweils ein neuer Ausweis ausgestellt. Anträge auf Neuausstellung können ebenfalls an den vorgenannten Stellen gestellt werden. Gegebenenfalls ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

    Weitere Informationen rund um das Thema "Schwerbehindertenrecht" finden Sie auf der Internetseite der StädteRegion Aachen unter diesem Link, wo auch ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis hinterlegt ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9c5eabdf900ef601b3cf828cdff009ca

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de