Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Feststellung einer Behinderung  wird in der Kreisverwaltung Kleve bearbeitet. In diesem  Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht  wird auch der Grad der Behinderung festgestellt (GdB). Die Entscheidung stützt sich auf das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX).

    Wenn eine Behinderung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche).

     

    Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Menschen
    • bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt
    • und die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches (Bundesrepublik Deutschland) haben (§ 2 Abs. 2 SGB IX).
    • Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

    Als Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch dient ein von der Kreisverwaltung  ausgestellter Ausweis und nicht der Feststellungsbescheid.

    Für bestimmte Menschen, die behindert, aber nicht schwerbehindert sind (Grad der Behinderung weniger als 50), gibt es Bescheinigungen, die von der Kreisverwaltung zur Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen ausgestellt werden (z.B. für einen Steuerfreibetrag).

     

    Antrag online stellen und weitere Online-Angebote nutzen

    Im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht stehen in Nordrhein-Westfalen verschiedene Online-Angebote zur Verfügung. Neben der Möglichkeit, den Schwerbehinderten-Antrag online zu stellen, können Antragsteller den Bearbeitungsstand ihres Antrags einsehen oder auch ein Passfoto elektronisch übermitteln. Die Online-Angebote sind unter der Web-Adresse www.sgbix-online.nrw.de abrufbar. Die Online-Angebote des Landes können Nutzern Behördengänge und damit Zeit ersparen.

     

    Weitergehende Informationen zum Thema "Ausweis und Behinderung" erhalten Sie unter dem Link "Bezirksregierung Münster".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_20450c47c3ab475f1abda2bd9ae4a09c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Feststellungsverfahren Wenn Sie überprüfen und feststellen lassen möchten, ob bzw. dass bei Ihnen ein bestimmter Grad der Schwerbehinderung vorliegt, brauchen wir von Ihnen einen Antrag. Sie können diesen Antrag formlos stellen, wir schicken Ihnen in diesem Fall dann den offiziellen Antragsvordruck zum Ausfüllen zu. Sie können den offiziellen Antragsvordruck jedoch auch telefonisch anfordern unter Tel: 02821 85-623, Sie können den Antrag online ausfüllen unter www.elsa.nrw.de, Sie können sich ein Antragsformular bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abholen oder Sie drucken sich das pdf-Dokument von dieser Seite zuhause aus, füllen es aus und reichen es bei der Kreisverwaltung Kleve ein. Wenn Sie den Antrag online ausfüllen, können Sie auch ein Passbild elektronisch übermitteln und den Bearbeitungsstand online einsehen. Hier gelangen Sie zu den Online-Angeboten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Schwerbehindertenausweis kostenfrei    

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de